Study-Board.de
  1. Suche
  2. Startseite
  3. Deals
    1. Social Deals
    2. Amazon Deals
    3. Prime Angebote
  4. Forum
    1. Dashboard
    2. Unerledigte Themen
  5. Mitglieder
    1. Letzte Aktivitäten
    2. Benutzer online
  6. Tippspiel
    1. Rangliste
    2. Tippgemeinschaften
    3. Tipper-Übersicht
    4. Meine Statistik
    5. Hall of Fame
    6. WM-Wertung
  • Anmelden
  • Registrieren
  • Suche
Dieses Thema
  • Alles
  • Dieses Thema
  • Dieses Forum
  • Forum
  • Artikel
  • Seiten
  • wcf.search.type.de.flexiblelist.wsc.entry
  • Erweiterte Suche
  1. Study-Board.de
  2. Forum
  3. Fachforen Wirtschaftswissenschaften
  4. Rechnungswesen

Bewertungsgrundsätze

  • nicomas1
  • 3. Mai 2005 um 16:43
  • Erledigt
  • nicomas1
    Neuer Benutzer
    Beiträge
    17
    • 3. Mai 2005 um 16:43
    • #1

    Pleas help. Wer kann mich aufklären ?

    Einige allgemeine Bewertungsgrundsätze machen andere gegenstandslos, d.h. heben sie auf.
    Zu dieser Aussage brauche ich 2 Beispiele!!!????

    Gruss
    Nicki ?(

    Nicki

  • Strolch
    Moderator
    Beiträge
    1.504
    • 4. Mai 2005 um 00:47
    • #2

    Na dann schaun mehr mal, wie immer gilt alle Antworten ohne Gewäht!

    Am besten fangen wir mal mit einem Zitat an: "... allgemeine Bewertungsgrundsätze sind im Rahmen der Einzelvorschriften der §§ 253 ff. HGB geregelt, die den allgemeinen Bewertungsvorschriften des § 252 Abs. 1 HGB grundsätzlich vorgehen ..."
    Wöhe: Einführung in die Allgemeine Betriebswirtschaftslehre, 19. Aufl., S. 1068
    Neben den im HGB kodifizierten Grundsätzrn gelten natürlich auch noch die GoB (Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung)

    So, im Endeffekt suchen wir nach diesem Zitat, aus einer der Höchsten Quelle, nun Bewertungsgrundsätze die sich widersprechen.

    Am besten Geeignet ist wohl das Niederstwertprinzip bzw. das AHK-Prinzip (was dir besser gefällt) das allein schon aufgrund seiner Klarheit bestens geeignet ist.
    " Vermögensgegenstände sind höchstens mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um Abschreibungen nach den Absätzen 2 und 3 anzusetzen.(§ 253 Abs.1 HGB) "
    Durch diesen Bewertungsgrundsatz wird z.B. der Grundsatz der Bilanzwahrheit aufgehoben, welche unter anderem die zutreffende Wertermittlung und den Ansatz der Bilanzwerte nach zutreffenden Wertmaßstäben verlangt. Ein Aktienpaket 1952 vom Unternehmen für z.B. 100.000 DM erworben heutiger Wert 1,5 Mio. EUR muss also mit den 100.000 Mark bzw. 50 TEUR in die Bilanz. Die Bilanzwahrheit würde also einen Ansatz zum reellen Wert fordern, während das gesetzlich kodifizierte Niederswertprinzip dies nicht zulässt.

    Kiva.org — Loans that change lives
    Make a small loan, make a big difference — Check out Kiva to learn how!

  • Wastel
    Erfahrener Benutzer
    Beiträge
    467
    • 4. Mai 2005 um 13:52
    • #3

    Hallo nicomas,

    ansetzen kannst Du auch bei der Umkehrung des Maßgeblcihkeitsprinzips, wonach bestimmte Vorschriften in der Bewertung zu Aktivierungs-/Passivierungsunterschieden in Handels-und Steuerbilanz führen.

    §§ 254,279,280 HGB

    LG Wastel

    "Das Alter ist nämlich eine unheilbare Krankheit" Seneca

Nächste Spiele

  • Augsburg - Köln
    27. Februar 2026 27. Februar 2026 um 20:30
  • Leverkusen - Mainz
    28. Februar 2026 28. Februar 2026 um 15:30
  • Bremen - Heidenheim
    28. Februar 2026 28. Februar 2026 um 15:30
  • Gladbach - Union Berlin
    28. Februar 2026 28. Februar 2026 um 15:30
  • Hoffenheim - St. Pauli
    28. Februar 2026 28. Februar 2026 um 15:30

Punkteregeln

  • 4 Exaktes Ergebnis
  • 3 Richtige Tordifferenz
  • 2 Richtige Tendenz
  • 2 Unentschieden erkannt
  • 0 Kein Treffer

UCL

Tippspiel

  • Bundesliga 2025/2026
  • Rangliste
  • Tippgemeinschaften
  • Tipper-Übersicht
  • Hall of Fame

Benutzer online in diesem Thema

  • 1 Besucher
  1. Dealfuchs.info
  2. Impressum
    1. Datenschutzerklärung
    2. Verhaltenskodex
      1. Learn to Post
  3. Mediadaten
  4. Study-Talk.de - Rabatte nicht nur für Studenten
  5. Kontakt
Community-Software: WoltLab Suite™