Hallo, 
ich sitze gerade über folgender Aufgabe und habe leider gerade so gar keine Idee:
Ein Einzelunternehmen betreibt eine chemische Reinigung in gemieteten  Räumen. Zur vorbeuguenden Vermeidung von Ärger mit den Nachbarn bittet  der Vermieter den Einzelunternehmer um Einbau zusätzlicher Filteranlagen  un dbietet dazu eine Kostenbeteiligung ohne Rückzahlungsverpflichtung  in Höhe von 10.000 € an. Am 2. Juli 10 wurde die Anlage geliefert und  eingebaut. Die Kosten für die Lieferung stellten sich auf 45.000 €, die  Einbaukosten auf 5000 €. DIe Nutzungsdauer ist mit 5 Jahren anzusetzen.
DIe einzelen Posten wurden buchhalterisch wie folgt behandelt:
Umbaukosten (Soll) 45.000 €
Sonst.betriebl. Aufwand (Soll) 5000 €
sonst. betriebl. Erträge für die Überweisung des Vermieters (Haben) 10.000 €
Diesen Buchungen standen auf den Geldkonten entsprechende Gegenbuchungen gegenüber.
Der niedrigstmögliche Bilanzansatz der Filteranlage zum 31.12.10 ist zu berechnen (Handelsbilanz = Steuerbilanz).
Welche Korrekturbuchungen sind erforderlich?
Also ich würde sagen, die Buchung der Afa fehlt, aber was noch?
Hätte jemand einen Tipp für mich oder hat jemand diese Aufgabe bereits schon gemacht und kann mir helfen?
Danke im Voraus
 
		