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Wann kommt ein Vertrag zustande?Rechtswíssen

  • biene
  • 24. Februar 2005 um 14:51
  • Erledigt
  • biene
    Neuer Benutzer
    Beiträge
    16
    • 24. Februar 2005 um 14:51
    • #1

    In welchen Fällen kommt ein Vertrag zustande, welcher entsprechende § wird dafür verwendet.

    a. Frau Nachbarin, leihen Sie mir bitte ein Pfund Mehl bis morgen. Die Nachbarin tut dies.

    b.Ich vermiete Ihnen meinen Nutz- und Gemüsegarten für 5 Jahre. Der andere
    unterschreibt.

    c.Ich kaufe Ihr Pferd für 5000 EUR, wenn Sie mir das Sattelzeug dazu geben!- Das
    Pferd gebe ich nur zu diesem Preis her.

    d. Ich habe mir dieses Auto für 50 EUR für heute geliehen. Der Andere ist einverstanden.

    e.A zu B Ich habe hier Holz,bauen Sie mir bitte in die Ecke gegen Bezahlung einen
    Wandschrank. B tut dies.

    Ist das nicht toll gruss biene

  • knuddel
    Neuer Benutzer
    Beiträge
    2
    • 24. Februar 2005 um 15:40
    • #2

    Also ich weiß nicht ob dir das weiter hilft, aber wenn ich mich nicht täusche, dann kommen in b, d, e verträge zustande, hab leider kein gesetzbuch zur hand, kann dir also nicht die § nennen.

  • biene
    Neuer Benutzer
    Beiträge
    16
    • 24. Februar 2005 um 15:48
    • #3

    Danke ,die § sind auch nicht so wichtig eher wie man die Verträge im Einzelnen benennt.
    Weiß Du das vielleich? Biene

  • melanie
    Neuer Benutzer
    Beiträge
    21
    • 24. Februar 2005 um 16:50
    • #4

    Hallo Biene,

    bei
    a) Leihvertrag
    b) Mietvertrag

    würde ich das sagen. Bei den anderen bin ich mir nicht so sicher. Muss ich mal in den Unterlagen schauen. Melde mich noch mal. Hoffe, dass ich dir schon mal etwas helfen konnte.

    Gruss
    Melanie

  • Steffen
    Erfahrener Benutzer
    Beiträge
    215
    • 25. Februar 2005 um 00:55
    • #5

    Aber ist es nicht so, dass es erst zu einem verbindlichen Leihvertrag kommt, wenn das "Leihgut" z.b. eine hohe wirtschaftliche Bedeutung hat. Ein Pfund Mehl schliesse ich da aus.

    Im Allgemeinen besteht doch ein Vertrag aus mind. 2 übereinstimmenden Willenserklärungen.
    Somit schliesse ich auch c aus, da es eben nicht von beiden Seiten übereinstimmend ist ("nur wenn du .., dann verkaufe ich..").

    Alles andere sind m.E. Verträge.
    e) müsste ein Werkvertrag sein.

    "Gewalt ist die letzte Zuflucht der Unfähigen."

  • biene
    Neuer Benutzer
    Beiträge
    16
    • 25. Februar 2005 um 09:53
    • #6

    Danke Steffen Biene

  • Bretzel
    Neuer Benutzer
    Beiträge
    21
    • 25. Februar 2005 um 11:44
    • #7
    Zitat

    Original von biene
    In welchen Fällen kommt ein Vertrag zustande, welcher entsprechende § wird dafür verwendet.

    a. Frau Nachbarin, leihen Sie mir bitte ein Pfund Mehl bis morgen. Die Nachbarin tut dies.= Darlehen, da Verbrauch und nicht Gebrauch

    b.Ich vermiete Ihnen meinen Nutz- und Gemüsegarten für 5 Jahre. Der andere
    unterschreibt.= Pacht

    c.Ich kaufe Ihr Pferd für 5000 EUR, wenn Sie mir das Sattelzeug dazu geben!- Das
    Pferd gebe ich nur zu diesem Preis her.=kein Vertrag

    d. Ich habe mir dieses Auto für 50 EUR für heute geliehen. Der Andere ist einverstanden.= Mietvertrag

    e.A zu B Ich habe hier Holz,bauen Sie mir bitte in die Ecke gegen Bezahlung einen
    Wandschrank. B tut dies.=Werkvertrag

    Ist das nicht toll gruss biene

    Alles anzeigen

    Das müsste stimmen, denn es klingt sehr nach dem Lehrheft REK01 von der SGD und ich habe die Aufgabe schoon gemacht, leider teilweise falsch, das sind die korregierten Antworten des Fernlehrers:-))

    LG Britta

  • biene
    Neuer Benutzer
    Beiträge
    16
    • 25. Februar 2005 um 11:51
    • #8

    Danke Brezel hast mir sehr geholfen super Biene

  • djwene
    Anfänger
    Beiträge
    2
    • 2. August 2007 um 20:01
    • #9

    a) Tausch, §515BGB
    b) Pachtvertrag §581BGB
    c) kein Vertrag
    d) Mietvertrag §535BGB
    e) Werkvertrag §651BGB

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