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Gesellschaftsumwandlung

  • Bretzel
  • 23. Februar 2005 um 15:52
  • Erledigt
  • Bretzel
    Neuer Benutzer
    Beiträge
    21
    • 23. Februar 2005 um 15:52
    • #1

    Ich komme bei folgender Aufgabe nicht weiter:

    HErr Starkowsky ist Mehrheitsaktionär der Eisengießer AG

    a) Er kauft alle Aktien auf und wird somit Alleininhaber. Ist die AG untergegangen? Kann er sie F.Stark.- Eisengießerei AG nennen?

    b) Da er als Aktionär zu wenig Einfluss hat erwägt er eine Umgründung Was schlagen Sie vor wenn er seine Haftung nicht erhöhen will.

    c) Er ist auch Mitglied der Volksbank eG, was muss geschehen, wenn er auch hier Alleininhabe rwerden will?

    Ich wäre auch über Hinweise, wo ich die entsprechenden GEsetzestexte finden kann sehr dankbar!!

    Danke schon mal !

  • Hey Gast!
    Hast Du eine Frage, die Du gerne beantwortet haben möchtet? Klickt auf den folgenden Link und Du wirst die Antwort finden:

    Hier findest Du die Antworten

    Egal, ob es sich um eine Frage zu einem bestimmten Thema in eurem Studium oder um allgemeine Ratschläge handelt - wir haben die Antworten, die ihr sucht. Also zögert nicht und klickt auf den Link! Wir freuen uns darauf, euch zu helfen.

  • Markus
    Erfahrener Benutzer
    Beiträge
    6.920
    • 23. Februar 2005 um 19:30
    • #2

    Hi,

    wähle doch bitte eine aussagekräftigere Betreffzeile wie "Gesellschaftsumwandlung" oder dergleichen. So sehen sich mehr User deinen Thread an und er kann mit der Suchefunktion leichter gefunden werden. Mit Klick auf Edit kannst du sie bearbeiten. Nicht jeder hat diese Hefte zur Verfügung evtl. solltest du auch noch mehr zur Fallangabe beisteuern.

    Gruß
    Markus

    I don't always know what I'm talking about but I know I'm right!


    E-Mail: markus at study-board.com


    Skype und MSN auf Anfrage

  • hierbinich
    Neuer Benutzer
    Beiträge
    5
    • 27. Juli 2005 um 16:41
    • #3

    hallo
    hast du schon eine lösung dafür gefunden...
    bin nämlich nun am lösen und weiss nicht so recht weiter

  • hondadieter
    Neuer Benutzer
    Beiträge
    24
    • 14. März 2006 um 20:43
    • #4

    Hallo Bretzel.
    Hänge auch fest an der gleiche Aufgabe.
    Wäre nett wenn mir jemand helfen könnte. Der Rest habe ich halbwegs gelöst, aber mit dieser Volksbank eG komme ich einfach nicht weiter.
    Gruß Hondadieter

    Hondadieter

  • quitschie
    Benutzer
    Beiträge
    68
    • 15. März 2006 um 08:23
    • #5

    Hallo zusammen,

    hier Lösungsvorschläge, vielleicht hilfts ja was :)

    5a) Die AG ist nicht untergegangen, weil an der Aktiengesellschaft kann
    mindestens eine Person beteiligt sein (§ 2 AktG).

    5b) Ich schlage eine GmbH vor, weil man bei einer GmbH im Gegensatz zur AG nur beschränkt d. h. bis zur Höhe seiner Kapitaleinlage haftet.
    Der Umgründer wäre nun Gesellschafter. Er müsste zwar seine Macht mit
    Einem weiteren Gesellschafter teilen, doch wäre sein Einfluss definitiv
    größer.

    Die Haftung ist geringer geworden.
    Um 100 % Aktien der AG zu kaufen, hätte Herr Starkowsky mindestens
    50.000 € (§ 7 AktG) investieren müssen. Geht die Firma den Bach runter, ist sein Geld weg. Mit der Gründung der GmbH würde seine Haftung auf 12.500 €
    (Mindesteinlage für die GmbH pro Gesellschafter) sinken.

    5c) Ich sage ja, da der Zusatz AG enthalten ist. Der Name an sich kann ein Phantasie-, Sach- oder Personenname sein.

    5d) Herr Starkowsky kann nicht Alleininhaber einer Genossenschaft
    werden.
    Hier sind mindestens sieben Personen vorgeschrieben(§ 4 GenG

  • Chicita
    Benutzer
    Beiträge
    126
    • 15. März 2006 um 11:43
    • #6
    Zitat

    Original von quitschie
    5b) Ich schlage eine GmbH vor, weil man bei einer GmbH im Gegensatz zur AG nur beschränkt d. h. bis zur Höhe seiner Kapitaleinlage haftet.
    Der Umgründer wäre nun Gesellschafter. Er müsste zwar seine Macht mit
    Einem weiteren Gesellschafter teilen, doch wäre sein Einfluss definitiv
    größer.

    Ich würde hier auch die GmbH vorschlagen, allerdings braucht man auch hier nur mindestens einen Gesellschafter. Er müsste sich also seine Macht mit keinem weiteren Gesellschafter teilen.

    Bei dem Rest stimmt ich mir dir überein!

    Liebe Grüße,

    Chicita

    Ein Egoist ist ein unfeiner Mensch, der für sich mehr Interesse hat als für mich.
    Ambrose Bierce, amerikanischer Journalist (1842-1914)

  • Bretzel
    Neuer Benutzer
    Beiträge
    21
    • 16. März 2006 um 06:16
    • #7

    Hallo hondadieter,

    ist ja schon wieder so lange her! Was für ein Heft war das denn, dann schaue ich einfach mal nach!!

    LG
    Britta

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