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zinnsloser Steuerkredit

  • gonzor
  • 16. Februar 2005 um 00:37
  • Erledigt
  • gonzor
    Benutzer
    Beiträge
    31
    • 16. Februar 2005 um 00:37
    • #1

    Zinsloser Steuerkredit entsteht, wenn du z.b. statt linearer Abschreibung die degressive Abschreibung benutzt. Dadurch wird in den ersten Jahren mehr abgeschrieben, die Bemessungsgrundlage sinkt, du musst weniger Steuern zahlen.

    Stille Reserven hast du ja schon erläutert. Sie haben große Bedeutung, weil kurzfristige Zahlungsschwierigkeiten durch Auflösen dieser Reserven (Verkauf der Anlagen, damit außerordentlicher Gewinn) überwunden werden können.

  • geeKo
    Benutzer
    Beiträge
    93
    • 16. Februar 2005 um 17:15
    • #2

    du kannst auch noch mim lohman-ruchti- effekt kommen (differenz zwischen kalkulatorischen und bilanziellen abschreibung bei abschreibungsrückflüssen durch Umsatzerlöse)

    don't eat the yellow snow

  • Markus
    Erfahrener Benutzer
    Beiträge
    6.920
    • 23. Februar 2005 um 15:56
    • #3
    Zitat

    Original von geeKo
    du kannst auch noch mim lohman-ruchti- effekt kommen (differenz zwischen kalkulatorischen und bilanziellen abschreibung bei abschreibungsrückflüssen durch Umsatzerlöse)

    Das sehe ich nicht so, denn kalkulatorische Beträge tangieren den Bereich des Steuerrechts keineswegs. Die GWG Vollabschreibung ist z.B. auch noch eine Möglichkeit.

    Zum Thema stille Reserven findest du auch hier brauchbares:

    :hand: Rücklagen/Rückstellungen/Reserven

    Ich verschiebe den Beitrag einmal in den Bereich Rechnungswese & Finanzmanagement :verschoben:

    Gruß
    Markus

    I don't always know what I'm talking about but I know I'm right!


    E-Mail: markus at study-board.com


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  • geeKo
    Benutzer
    Beiträge
    93
    • 23. Februar 2005 um 17:30
    • #4
    Zitat

    Original von Markus

    Das sehe ich nicht so, denn kalkulatorische Beträge tangieren den Bereich des Steuerrechts keineswegs.

    damit war ja auch nicht das steuerrecht gemeint, sondern dashier

    Zitat


    2....die Entstehung und Auflösung von stillen Reserven und ihre unternehmerische Beduetung.


    und bei "unternehmerische Bedeutung" ist RK 2 (kalkulatorische Rechnung) wohl doch zu beachten. Stille Rücklagenbildung bei unter- bzw. überbewertung und bei GWGs wird ja auch nicht bilanziert ;)

    don't eat the yellow snow

  • Markus
    Erfahrener Benutzer
    Beiträge
    6.920
    • 23. Februar 2005 um 19:11
    • #5

    geeKo:

    Sorry, dann habe ich das falsch verstanden.

    Gruß
    Markus

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