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SV-Vorauszahlung

  • suwa58@gmx.de
  • 8. April 2012 um 20:22
  • Erledigt
  • suwa58@gmx.de
    Anfänger
    Beiträge
    1
    • 8. April 2012 um 20:22
    • #1

    Ich bräuchte dringend Hilfe zur Buchung der SV-Vorauszahlung.

    Im EBK habe ich 9.200 € SV-Vorauszahlung also EBK an SV-Vorauszahlung. Merke ! Gegenbuchung SV-Vorauszahlung an EBK.

    Nun lautet der Buchungssatz:

    Lohnzahlung bar (brutto) 25.200
    verrechneter Vorschuß 1.000
    einhealtene Lohn- und Kirchensteuer 6.100
    vorausbezahlte Sozialversicherung 4.600 13.500

    Arbeitgeberanteil 4.600

    Lösung:

    Löhne 25.200
    an Kasse 13.500
    an FB-Verb. 6.100
    an Ford. Mitarbeiter 1.000
    an SV-Vorauszahlung 4.600

    AG-Anteil an SV-Vorauszahlung 4.600

    Nun habe ich aber im Haben SV-Vorauszahlung 18.400 zu stehen.

    In der Aufgabe ist nicht erwähnt das ich es überweise.

    Nach meiner Meinung ist es eine Pflicht per Bank zu überweisen. Bar sowieso nicht.
    Gibt es aber die Möglichkeit vierteljährlich zu bezahlen ? Dann könnte ich ja alles ins SBK buchen.

    Kann mir jemand was genaues sagen ?

  • HaPe
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    884
    • 9. April 2012 um 14:22
    • #2

    SV-Vorauszahlung ist ein aktives Bestandskonto und erhält seine AB aus der EB.
    Du hast im Saldo von SV-Vorauszahlung eine Differenz und die erscheint in der SB als Passiva

    Gruß
    hape

  • anne71rudi
    Benutzer
    Beiträge
    25
    • 9. April 2012 um 20:04
    • #3

    aber wann wird denn der Arbeitgeberanteil abgebucht ?
    Ich bin der Meinung jeden Monat, aber das scheint dann ja falsch zu sein ?

  • HaPe
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    • 11. April 2012 um 07:33
    • #4

    Hi,

    nein, denn ich bin von der Abschlussbilanz ausgegangen.
    Die laufenden Buchungen werden natürlich, zum Zeitpunkt der Notwendigkeit gebucht.

    Hier ein Beispiel:
    •Bruttogehalt: 3.002.00 €
    •Steuerabzüge: 608.63 €
    •SV-Anteil Arbeitnehmer: 643.92 €
    •SV-Anteil Arbeitgeber: 580.14 €
    •SV Beträge gesamt: 1224.06 €

    Buchungen:
    1. SV-Vorauszahlungen an Bank 1.224,06 €

    Die Sozialversicherungsbeiträge (Arbeitnehmer + Arbeitgeber) werden per Bank überwiesen.
    Die Sozialversicherungsbeiträge (Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil) sind
    spätestens am drittletzten Bankarbeitstag des laufenden Monats fällig.
    Die Arbeitgeber sind gesetzlich verpflichtet, den betreffenden Kassen die fälligen Sozialbeiträge
    rechtzeitig und papierlos, also durch Datenübertragung, zu melden.

    2. Gehälter 3.002,00 € an
    SV-Vorauszahlungen 643,92 €
    FB-Verbinglichkeiten 608,63 €
    Bank 1.749,45 €

    3. Arbeitgeberanteil SV an SV Vorrauszahlungen 580,14 €

    4 FB-Verbindlichkeiten an Bank 608,63 €

    Gruß
    hape

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