hier ist meine Lösung zu der Aufgabe kann mir jemand sagen ob diese richtig ist?
 
Aufgabe:
Im Kalenderjahr 2009 erfolgt eine Gewinnausschüttung der GmbH an den Gesellschafter KA in Höhe von 60.000€. KA hat außerdem noch einen Bruttoarbeitslohn in Höhe von 80.000,- und bezieht noch aus einer Festgeldanlage 10.000,- Zinsen.
Die bei KA abzugsfähigen Altersvorgesaufwendungen betragen 6.000,-, die abzugsfähigen sonstigen Vorsorgeaufwendungen 1.200€.
Wie hoch ist die Einkommenssteuer beim ledigen KA. persönlicher Steuersatz 35%(Grundfreibetrag wird nicht abgezogen) Vorsorgepauschale ist nicht zu berechnen.
 
Lösung
 
hier is meine Lösung zu 4b. kann mir einer sagen ob ich so recht habe?
Summe der Einkünfte  
Bruttolohn 80.000,- davon 50%                                                               40.000,-
- Sparfreibetrag                                                                                                             750,-
- Werbungskostenpauschbetrag § 9a Nr. 2                                        51,-
Zu versteuernde Einkünfte                                                                       39.199,-
- sonderausgaben Pauschbetrag § 10c                                                 36,-
Zu versteuerndes Einkommen                                                                39.163,-
* persönli. Steuersatz 35%                                                                        13.707,05€         
 
Zu entrichtene Einkommenssteuer 13.707,04€.
Kapitalertragssteuer = Die Kapitalertragsteuer ist eine bes. Erhebungsform der Einkommensteuer. Ab 2009 gilt mit dem Einbehalt der Kapitalertragsteuer die Einkommensteuer als abgegolten (§ 43 V S. 1 EStG), sofern nicht der bes. Steuersatz nach § 32d II greift oder die Einkünfte einer anderen Einkunftsart zugerechnet werden (§ 43 V S. 2 EStG), d.h. die Kapitaleinkünfte müssen nicht erklärt werden (vgl. auch Abgeltungsteuer).