- Offizieller Beitrag
Im Februar 2010 ist das neue Gendiagnostikgesetz in Kraft getreten, das die Untersuchung menschlicher genetischer Eigenschaften für medizinische Zwecke regelt. Doch offenbar wird das neue Gesetz in der humangenetischen Praxis nur in Teilen umgesetzt. Das ist das Ergebnis einer Expertentagung zum Thema „Gendiagnostik im Spannungsfeld von Humangenetik und Recht“, die vom Institut für Humangenetik der Universität Göttingen in Kooperation mit dem Zentrum für Medizinrecht initiiert wurde.