- Offizieller Beitrag
Wer ein Buch von jemandem kauft, der nicht der Besitzer des Buches ist, kann sich seit über 100 Jahren auf den Grundsatz des "gutgläubigen Erwerbs" berufen. Er darf das Buch behalten, der eigentliche Besitzer hat ein Anrecht auf das Geld aus dem Geschäft. Das ist seit 2008 auch für den Kauf von GmbH-Geschäftsanteilen der Fall. In seiner Doktorarbeit an der Universität des Saarlandes hat sich der Jurist Sebastian Omlor mit den Mängeln dieser Gesetzesneuerung befasst.