- Offizieller Beitrag
Im Streit um die Zukunft der Jobcenter bahnt sich ein Kompromiss an: Über eine Grundgesetzänderung könnten die bestehenden Arbeitsgemeinschaften (ARGEn) zwischen Arbeitsagenturen und Kommunen erhalten werden. Denn Arbeitsförderung und -vermittlung würden nicht besser, wenn Ende 2010 die Aufgaben in der Grundsicherung ("Hartz IV") wieder strikt getrennt werden müssen. Doppelte Zuständigkeiten würden den bürokratischen Aufwand und damit die Kosten vergrößern und die Dienstleistungsqualität für Alg-II-Beziehende deutlich verschlechtern, warnt das Institut Arbeit und Qualifikation (IAQ) der Uni Duisburg-Essen in einer aktuellen Publikation zur getrennten Aufgabenwahrnehmung im SGB II.