Beweisfragen

  • ein mann hat beim ps-händler ein pc zum preis 1300 euro gekaufft.als er bereits den kassenbon über 1300 euro in den händen hält,stellt er fest,dass er nur 1000 euro bei sich hat.händler gibt ihm den pc gegen die zusage von ihn mit,die rsetichen 300 euro noch am selben tag in das geschäft zu bringen.mittlerweiler sind 3 wochen bergangen.auf 2 mahnungen des händlers hat er nichr reagiert.

    meine frage ist:
    würden sie den händler raten,ein klageverfahren gegen ihm wegen der restlichen 300 euro einzuleiten?
    denken sie auch an beweisfragen

  • Der Anspruch auf die restlichen 300.- € erscheint grundsätzlich durchsetzbar.

    Der Kassenbon ist für den Käufer dadurch vorteilhaft, als er eine Indizwirkung hat. Der Bon als Indizbeweis deutet durch seinen Inhalt und die Begebung auf einen entsprechenden Zahlungsvorgang hin. Also Angebot von 1300.- € und Annahme von 1300.- €, dann Aushändigung Bon.

    Wie jeder Beweis ist auch dieser Indizbeweis angreifbar und widerlegbar. Dem Verkäufer stehen dazu auf dem ersten Blick keine Beweismittel zur Verfügung, weil der Sachverhalt nichts entsprechendes hergibt. Zumindest keine gegenständlichen Beweismittel. Jedoch sieht die ZPO unter gewissen Voraussetzungen vor, die Parteivernehmung als Beweismittel und –verfahren zuzulassen. Wenn der Händler den Mann verklagt, werden beide Partei. Einer als Kläger, der andere als Beklagter. Der Kläger kann seinen Anspruch auch nicht sonst wie beweisen. In der Parteivernehmung muss der Mann dann sagen, wie sich der Vorgang abgespielt hat. Damit wird zugleich der Indizbeweis widerlegt, denn der deutet auf einen Zahlungsvorgang hin, wie er sich tatsächlich nicht ereignet hat.