Wenn dir ein Patent erteilt wird, ist es ein selbsterstelltes immaterielles Wirtschaftsgut. Für ein solches gilt in der aktuellen Fassung des HGB ein aktivierungsverbot.
Mit BilMoG wird es allerdings etwas anders, hier ist unter umständen dann auch nach HGB eine Aktivierung möglich, dies wäre jedoch im Einzelfall zu prüfen uns setzt eine umfangreiche Dokumentation über den Prozess der "Patententwicklung" voraus.