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Stw01

  • dorialma
  • 18. August 2009 um 14:31
  • Erledigt
  • dorialma
    Schüler
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    1
    Beiträge
    96
    • 18. August 2009 um 14:31
    • #1

    Hallo,
    benötige mal Hilfe be Aufg. 12
    "Renter R. erhält seit 01.02.06 Bruttorente 1.000,-- monatl., ermitteln Sie die sonstigen Einkünfte nach §22 EStG für 2006"
    ich hab bisher:
    Rente in 2006
    11 x 1.000,-- = 11.000,--€
    Besteuerungsanteil 52 % = 5.720,-- €
    ergibt
    steuerpflichtiger Anteil der Rente 5.720,-- €
    stuerfreier Anteil der Rente 5.280,-- €
    Der steuerfreie Anteil gilt ab dem jahr, das dem Rentenbeginn folgt, für die gesamte Laufzeit des Rentenbezuges.
    R. erhält sonstige Einkünfte gem. § 22 EStG in Höhe von 11.000,-- € für das Jahr 2006, welche mit einem 52%igen Besteuerungsanteil in Höhe von 5.720,-- besteuert wird.

    ist es das, oder hab ich die Frage total falsch verstanden?
    LG Dori

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  • Luckygirl11
    Fortgeschrittener
    Beiträge
    419
    • 18. August 2009 um 17:26
    • #2

    Du musst von dem Besteuerungsanteil noch den Werbungskosten-Pauschbetrag abziehen, dann hast Du die Einkünfte nach § 22. (Hatte ich nämlich auch vergessen...)
    LG,
    Luckygirl

  • dorialma
    Schüler
    Reaktionen
    1
    Beiträge
    96
    • 19. August 2009 um 18:05
    • #3

    Ooohh, vielen lieben Dank:anbet:
    Viele Grüße, Dori

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