Keine Verbesserung der Befriedigungsquoten nach der Insolvenzrechtsreform

    • Offizieller Beitrag

    Mit der 1999 erfolgten Reform des Insolvenzrechts war die Hoffnung auf höhere Befriedigungsquoten für Insolvenzgläubiger und mehr Unternehmensfortführungen insolventer Unternehmen durch Eigensanierungen im Planverfahren verbunden. Diese Erwartungen haben sich nach Untersuchungen des IfM Bonn bislang nicht erfüllt: Die Befriedigungsquote der Insolvenzgläubiger im Regelverfahren verharrt auch nach der Reform unverändert bei 5 %. Anders sieht die Situation unter Anwendung des Insolvenzplanverfahrens aus, das meist eine Eigensanierung vorbereitet. Hier konnten Befriedigungsquoten von über 10 % erzielt werden. Das Verfahren wird allerdings nur in 1 % aller Insolvenzfälle angewendet.

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