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RelB 7 Einsendeaufgabe ILS

  • Sissy110
  • 6. Juni 2009 um 19:33
  • Erledigt
  • Sissy110
    Anfänger
    Beiträge
    2
    • 6. Juni 2009 um 19:33
    • #1

    Was wird unter dem qualifizierten Mitwirkungsrecht des Bestriebsrats verstanden? (Frage 8b)

    Wer hat die Aufgabe schon korrekt beantwortet. Erhalte bei meinen Recherchen eine Fülle von unterschiedlichen Angaben im Internet. Ich wußte nicht, dass es für die Arbeitnehmermitbestimmungen so viele unterschiedliche Angaben/Beschreibungen geben kann. Es gibt auch aus dem Jahre 2006 in diesem Portal schon eine Antwort, die mir aber auch nicht so wirklich weiter hilft.

    Sissy

  • Hey Gast!
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  • Donald
    Moderator
    Reaktionen
    1
    Beiträge
    555
    • 13. Juli 2009 um 10:38
    • #2

    Die Rechte des Betriebsrates sind unterschiedlich ausgestaltet.

    In sozialen Angelegenheiten (Arbeitszeit, Lohnformen, Betriebsordnung und anderes) hat der Betriebsrat ein wirkungsvolles Mitbestimmungsrecht. Erzielt er keine Einigung mit dem Arbeitgeber, kann die Einigungsstelle angerufen werden.

    In den allgemeinen personellen Angelegenheit dagegen besteht nur ein Informations-, Vorschlags- und Beratungsrecht. Die Möglichkeit der Anrufung der Einigungsstelle besteht hierbei nicht.

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