Erfolgshonorare für Rechtsanwälte bringen Vorteile: RUB-Ökonom veröffentlicht Leitfad

    • Offizieller Beitrag

    Seit Juli 2008 ist es Rechtsanwälten nun auch in Deutschland erlaubt, unter bestimmten Voraussetzungen Erfolgshonorare mit ihren Mandanten zu vereinbaren. Das ist zwar eine Verbesserung gegenüber dem alten Honorarrecht, doch behindert die neue Gesetzesregelung unnötigerweise den Abschluss von beiderseitig vorteilhaften Vereinbarungen zwischen Anwalt und Mandant: Zu diesem Schluss kommt der Bochumer Ökonom Prof. Dr. Stefan Winter in seinem soeben erschienenen Buch "Erfolgshonorare für Rechtsanwälte". Es ist der erste betriebswirtschaftliche Handlungsleitfaden zum Thema und schließt damit eine Lücke.

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