Hallo zusammen,
ich habe eine Frage zum 6 % Gewinnzuschlag gemäß § 6b Abs.7 EStG bilden muss, wenn man eine Reinvestionsrücklage erfolgswirksam auflösen muss.
Ausgangslage 2007
Grund und Boden
an Sopo                         100.000€
Auflösung 2011
Sopo 
an sonstige betriebliche Erträge 100.000€
Wie und mit welchem Wert erfasse ich jetzt ganz einfach buchhalterisch in HB/StB diesen Gewinnzuschlag?
Grüße,
Namoe