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Wer ist Prokurist?

  • Bastrabun
  • 10. September 2008 um 16:37
  • Erledigt
  • Bastrabun
    Anfänger
    Beiträge
    1
    • 10. September 2008 um 16:37
    • #1

    Eventuell kann mir jemand zu folgender Konstellation weiterhelfen ich stehe grad etwas auf dem Schlauch.

    Ein Geschäftsführer erteilt am 1. Juli einem Angestellten, nennen wir ihn A Prokura. Der Geschäftsführer meldet jedoch 7 Tage später versehentlich den Angestellten B beim Handelsregister zur Eintragung an. Drei Tage später erfolgt die Bekanntmachung in der Öffentlichkeit durch örtliche Presse. Am 13. Juli schließt ein Kaufmann C mit der Firma vertreten durch B einen exklusiven Vertrag über die Lieferung von Tomaten ab. Prüfen und begründen Sie, ob

    a) A oder B Prokurist wurde?
    b) Der Vertrag zwischen C und der Firma wirksam ist?

    Meine vermutete Lösung: Da gemäß § 48 HGB Prokura nur mit ausdrücklicher Erklärung durch den Geschäftsführer an den zu Bevollmächtigten erteilt werden kann, müsste A Prokurist geworden sein. Die Eintragung im Handelsregister hat hier ja eigentlich nur deklaratorische Wirkung. Dennoch bin ich mir nicht sicher.:confused:

  • Denny
    Erfahrener Benutzer
    Reaktionen
    1
    Beiträge
    380
    • 12. Oktober 2008 um 20:13
    • #2

    Hallo....

    B wurde ins Handelsregister eingetragen, somit muss dieser auch als Prokurist haften!
    Alle Aufträge die er innerhalb seiner Prokuravollmacht erteilt sind gültig!
    Der A hat also erst mit Eintragung ins Handelsregister die Prokura erteilt bekommen!
    Da der Vertrag zwischen C und B entstanden ist, ist dieser wirksam!

    Hab leider gerade keine Gesetzbücher zur Hand, daher leider ohne §§§
    --> Ich hoffe das stimmt so, (ist schon ein wenig her:-))

    Gruß
    Denny

    Nichts ist unmöglich, bis man sich selber davon überzeugt hat.

  • Donald
    Moderator
    Reaktionen
    1
    Beiträge
    555
    • 13. März 2009 um 17:56
    • #3

    Der Teufel steckt im Detail. Das geht alles schon in die richtige Richtung.

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