- Offizieller Beitrag
Bei der Beurteilung, ob Steuervorschriften der EU-Mitgliedstaaten trotz Differenzierung zwischen inländischen und grenzüberschreitenden Sachverhalten mit den EG-Grundfreiheiten, also namentlich mit der Niederlassungs- und der Kapitalverkehrsfreiheit, vereinbar sind, operiert der Europäische