Bräuchte mal bitte euere Hilfe...
Was ist der Unterschied zwischen strengen und gemildertem Niederstwertprinzip und wo kann ich es anwenden?
LG Anni
Niederstwertprinzip
-
Anni1401 -
27. Juni 2008 um 11:51 -
Erledigt
-
-
Hey Gast!
Hier findest Du die Antworten
Hast Du eine Frage, die Du gerne beantwortet haben möchtet? Klickt auf den folgenden Link und Du wirst die Antwort finden:Egal, ob es sich um eine Frage zu einem bestimmten Thema in eurem Studium oder um allgemeine Ratschläge handelt - wir haben die Antworten, die ihr sucht. Also zögert nicht und klickt auf den Link! Wir freuen uns darauf, euch zu helfen.
-
Hallo Anni,
... Wikipedia schreibt folgendes:
Das Niederstwertprinzip unterscheidet drei Möglichkeiten:
- Das strenge Niederstwertprinzip fordert für Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens die Abwertung auf den niedrigeren Wert, der sich aus einem Börsen- oder Marktpreis ergibt, oder auf den niedrigeren beizulegenden Wert (§ 253 Abs. 3 HGB). Es gilt für alle Kaufleute.
- Das gemilderte Niederstwertprinzip betrifft das Anlagevermögen und verlangt den niedrigeren Wertansatz (zwischen den ggf. um Abschreibungen verminderten Anschaffungs- oder Herstellungskosten und dem beizulegenden Wert) nur bei einer voraussichtlich dauernden Wertminderung. Diese Vorschrift gilt für alle Kaufleute. Bei vorübergehender Wertminderung wird in diesen Fällen keine Abwertungspflicht, sondern ein Abwertungswahlrecht eingeräumt. Das Abwertungswahlrecht wird allerdings gem. § 279 Abs. 1 Satz 2 HGB bei Kapitalgesellschaften auf Finanzanlagen beschränkt. Für immaterielle Vermögensgegenstände herrscht bei Kapitalgesellschaften ein Abwertungsverbot.
- Als erweitertes Niederstwertprinzip wird die Vorschrift verstanden, wonach im Umlaufvermögen Abschreibungen wegen zukünftiger Wertschwankungen erfolgen können.
LG, Ute