Study-Board.de
  1. Suche
  2. Startseite
    1. Deals
      1. Social Deals
      2. Amazon Deals
      3. Prime Angebote
    2. Datenbanken
      1. Rezeptbuch
  3. Forum
    1. Dashboard
    2. Unerledigte Themen
    3. Gamification
  4. Tippspiel
    1. Rangliste
    2. Tippgemeinschaften
    3. Tipper-Übersicht
    4. Meine Statistik
    5. Hall of Fame
    6. WM-Wertung
  5. Formel 1
    1. Rennen
    2. Fahrer
    3. Teams
  6. Umfragen
  • Anmelden
  • Registrieren
  • Suche
Dieses Thema
  • Alles
  • Dieses Thema
  • Dieses Forum
  • Forum
  • Artikel
  • Seiten
  • wcf.search.type.de.flexiblelist.wsc.entry
  • Termine
  • Galerie
  • wcf.search.type.com.amp.advancedpoll.search
  • Erweiterte Suche
  1. Study-Board.de
  2. Forum
  3. Fachforen Wirtschaftswissenschaften
  4. Rechnungswesen

Unterschied zw. Rückstellungen + Höchstwertprinzip

  • blaustreetballer
  • 19. Juni 2008 um 14:21
  • Erledigt
  • blaustreetballer
    Anfänger
    Beiträge
    2
    • 19. Juni 2008 um 14:21
    • #1

    Hallo,
    wie schon der Titel besagt, verstehe ich den Unterschied zw. Rückstellungen und dem Höchstwertprinzip nicht. Kann mir evtl. jmd. diesen Unterschied erläutern? Danke!!!

    Malte

  • Doerte
    Erfahrener Benutzer
    Beiträge
    1.386
    • 20. Juni 2008 um 08:19
    • #2

    Rückstellungen sind doch "unverbindliche" Verbindlichkeiten, zb. für Pensionen, Steuern etc., die zum 31.12. für bereits erhaltene Leistungen zu bilden sind. Diese sollten möglichst "genau" erfasst werden.
    Bei den "verbindlichen" Verbindlichkeiten, die bereits bestehen, zb. Schulden in Fremdwährung ist das Höchstwertprinzip/Vorsichtsprinzip anzusetzen. Dh. nicht realisierte Verluste müssen schon im alten Jahr in der G+V erfaßt werden.
    Gruß Dörte

    :hae:

  • subliner
    Anfänger
    Beiträge
    2
    • 26. Juni 2008 um 17:36
    • #3

    Rückstellungen:
    Aufwendungen deren exakte Höhe und Fälligkeit nicht eindeutig planbar sind!

    Höchstwertprinzip: Schulden sind mit dem ursprünglichen Rückzahlungsbetrag oder zwingend mit dem höheren Verkehrswert anzusetzen! (Bsp: Kursschwankungen bei Auslandsdevisen!)

    aber lt. StR: §6 Abs 3 EstG:
    Ansatz des höheren Teilwerts nur bei dauernder Werterhöhung!!!!

    Gruß
    subliner

  1. admin Lv. 1 95 XP
  2. Jens Lv. 1 22 XP
  3. Dieter Lv. 1 20 XP
Vollständige Bestenliste

Benutzer online in diesem Thema

  • 1 Besucher
  1. Dealfuchs.info
  2. Impressum
    1. Datenschutzerklärung
    2. Verhaltenskodex
      1. Learn to Post
  3. Mediadaten
  4. Study-Talk.de - Rabatte nicht nur für Studenten
  5. Kontakt
Community-Software: WoltLab Suite™