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zuschlagsgrundlage in der kosten- und Leistungsrechnung

  • Anna g.
  • 7. Juni 2008 um 20:46
  • Erledigt
  • Anna g.
    Anfänger
    Beiträge
    3
    • 7. Juni 2008 um 20:46
    • #1

    Hallo!
    Ich bräuchte mal dringend eure Hilfe bezüglich der Zuschlagsgrundlage. Ich weiß, wie man damit rechnet, habe aber überhaupt keine Ahnung, was diese genau aussagt.
    Wenn ich drei Produkte herstelle und anhand des Betriebsabrechnungsbogens ermittle, dass der Zuschlagssatz auf die Materialkosten 9,5 % beträgt, gilt dieser Zuschlag dann erstmal für alle drei Produkte? Also, erhalte ich somit die Materialkosten für alle drei Produkte? Und erfolgt die Aufteilung der Kosten auf die einzelnen Produkte erst danach?
    Wäre nett, wenn mir jemand helfen könnte, wäre dringend!
    Vielen Dank im Voraus!

  • Hey Gast!
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    Egal, ob es sich um eine Frage zu einem bestimmten Thema in eurem Studium oder um allgemeine Ratschläge handelt - wir haben die Antworten, die ihr sucht. Also zögert nicht und klickt auf den Link! Wir freuen uns darauf, euch zu helfen.

  • Doerte
    Erfahrener Benutzer
    Beiträge
    1.386
    • 8. Juni 2008 um 15:22
    • #2

    Die Materialeinzelkosten sind die Grundlage (100%) auf die die Gemeinkosten (bei dir 9,5%) draufgeschlagen werden. Was für die Gesamtheit der drei Produkte gilt, gilt auch für jede einzelne Produktgruppe (zumindest theoretisch, damit sich die Kalkulation vereinfachen läßt).
    Gruß Dörte

    :hae:

  • frilamo
    Benutzer
    Beiträge
    31
    • 9. Juni 2008 um 09:34
    • #3

    Hallo Anna g,

    Vorab: Was Doerte schreibt, ist völlig richtig. Nur noch ein paar ergänzende Erläuterungen zum Verständnis:

    Zunächst begriffliche Klarheit:
    Materialeinzelkosten (MEK) + Materialgemeinkosten (MGK) = Materialkosten (MK)

    Im BAB (Kostenträgerzeitrechnung), der sich immer auf eine Zeitperiode bezieht, werden alle Gemeinkosten, also die den Produkten nicht direkt zurechenbaren Kosten, auf die Kostenstellen verteilt. Im BAB wird also u. a. die Summe der dem Materialbereich zurechenbaren Gemeinkosten (Hilfs- und Betriebsstoffe, Hilfslöhne, kalk. AfA usw.) ermittelt.

    Setzt man nun die Summe der Materialgemeinkosten ins Verhältnis zu den Materialeinzelkosten (Rohstoffe), erhält man den Zuschlagssatz. Dieser Zuschlagsatz wird dann in der Kostenträgerstückrechnung zur Kalkulation der einzelnen, hergestellten Produkte verwendet. Man ermittelt also die bei der Herstellung eines bestimmten Produktes entstehenden Materialeinzelkosten unöd schlägt auf diese mittels des Zuschlagsatzes die Materialgemeinkosten auf. Auf diese Art gelingt es, die den Produkten nicht direkt zurechenbaren Gemeinkosten doch noch auf die Produkte zu verteilen.

    Ausführliche Informationen zu diesem Thema findest Du kostenlos auf der Seite Kostenrechnung im Kapitel "Kostenstellenrechnung".

    Gruß frilamo

  • Anna g.
    Anfänger
    Beiträge
    3
    • 21. Juni 2008 um 23:30
    • #4

    Vielen Dank für eure Hilfe

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