- Offizieller Beitrag
Am 1. Juli 2008 tritt das Nichtraucherschutzgesetz in Nordrhein-Westfalen in Kraft. Ausnahmen im Gesetz werden allerdings auch weiterhin zu Passivrauchbelastungen an bestimmten Arbeitsplätzen führen. Die gesundheitsschädlichen Wirkungen des aktiven Rauchens sind heute unbestritten. Noch nicht bekannt ist, welche Menge an Passivrauch beispielsweise Gastronomiebeschäftigte am Arbeitsplatz bei entsprechender Exposition aufnehmen. Deshalb untersucht das BGFA - Forschungsinstitut für Arbeitsmedizin der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung noch bis Ende Juni, welcher Menge Passivrauch diese Beschäftigten ausgesetzt sind und wie viel davon tatsächlich in den Körper aufgenommen wird.