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Frage zu Leasingverträge

  • nadia
  • 31. August 2004 um 13:19
  • Erledigt
  • nadia
    Erfahrener Benutzer
    Beiträge
    612
    • 31. August 2004 um 13:19
    • #1

    Also, hab mal zwei kurze Fragen :rolleyes:

    Operating Leasing:
    Investitionrisiko bleibt beim Leasinggeber und Erhaltungsrisiko liegt auch beim Leasinggeber.
    Meine Frage: trifft diese Aussage zu?

    Finanzierungsleasing:
    Erhaltungsrisiko, sowie Investitionsrisiko liegt beim Leasingnehmer. Leasinggeber trägt das Finanzierungsrisiko.
    Meine Frage: trifft diese Aussage zu?

    Das sind meine Notizen aus der Vorlesung. Ich bin das grad am durcharbeiten und frag mich ob das so richtig ist.

    Danke schonmal,
    viele Grüße
    Nadia

  • Hey Gast!
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  • Markus
    Erfahrener Benutzer
    Beiträge
    6.920
    • 2. September 2004 um 18:54
    • #2

    1. Stimmt, da es sehr einem normalen Mietverhältnis nach § 553 BGB ähnelt.

    2. Stimmt [1]

    Hm, gehört das nicht eher in den ReWe Bereich? Wenn ja, verschieb es selbst mal.

    ---
    [1]Busse, Dr. F.-J.: Grundlagen der betrieblichen Finanzwirtschaft, 5. völlig überarbeitete und wesentlich erweiterte Auflage, München Wien, 2003, S. 783 ff.

    I don't always know what I'm talking about but I know I'm right!


    E-Mail: markus at study-board.com


    Skype und MSN auf Anfrage

  • nadia
    Erfahrener Benutzer
    Beiträge
    612
    • 2. September 2004 um 18:56
    • #3

    ne, für mich gehört es da nicht hin, da wir das in Verbindung mit Verbraucherschutzrecht behandelt haben und meine Fragen passen ja auch zum rechtlichen Aspekt.
    Danke aber für deine Antwort, hab es gestern noch mit einer Freundin verglichen und wusste schon das es stimmt ;)

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