REACH-Info 4: Neustoffe und REACH

    • Offizieller Beitrag

    Neustoffe unter REACH anmelden Als nationale Auskunftsstelle (Helpdesk) für das neue europaweit geltende Chemikalienrecht unterstützt die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) Unternehmen bei der Umsetzung der sogenannten REACH-Verordnung. Mit den Broschüren der Reihe REACH-Info beantwortet die BAuA häufig gestellte Fragen der Wirtschaft. Jetzt hat die BAuA "REACH-Info 4: Neustoffe und REACH" veröffentlicht.

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