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Einzelwertberichtigung

  • tarifa
  • 17. Januar 2008 um 13:50
  • Erledigt
  • tarifa
    Anfänger
    Beiträge
    1
    • 17. Januar 2008 um 13:50
    • #1

    Hallo!

    Habe eine Aufgabe in der es heisst: Eine zweifelhafte Forderung wird durch indirekte Einzelwertberichtigung mit ihrem wahrscheinlichen Wert angesetzt 2.500 €.

    Leider bin ich mir nicht sicher wie das zu buchen ist, kann mir jemand weiterhelfen?

  • Hey Gast!
    Hast Du eine Frage, die Du gerne beantwortet haben möchtet? Klickt auf den folgenden Link und Du wirst die Antwort finden:

    Hier findest Du die Antworten

    Egal, ob es sich um eine Frage zu einem bestimmten Thema in eurem Studium oder um allgemeine Ratschläge handelt - wir haben die Antworten, die ihr sucht. Also zögert nicht und klickt auf den Link! Wir freuen uns darauf, euch zu helfen.

  • Doerte
    Erfahrener Benutzer
    Beiträge
    1.386
    • 18. Januar 2008 um 08:35
    • #2

    Der Buchungssatz lautet: Einstellung in Einzelwertberichtigung (Aufwandskonto) an Einzelwertberichtigung (Passivkonto), der Betrag ist nur der Nettobetrag, da die Forderung noch nicht ausgefallen ist und die USt daher noch nicht korrigiert werden darf.
    Also mußt du den ursprünglichen Forderungsbetrag netto ausrechnen und dann die Differenz zum späteren Nettobetrag errechnen.
    Gruß Dörte

    :hae:

  • Andreebremen
    Anfänger
    Beiträge
    8
    • 23. Januar 2008 um 21:40
    • #3
    Zitat von Doerte

    Der Buchungssatz lautet: Einstellung in Einzelwertberichtigung (Aufwandskonto) an Einzelwertberichtigung (Passivkonto), der Betrag ist nur der Nettobetrag, da die Forderung noch nicht ausgefallen ist und die USt daher noch nicht korrigiert werden darf.
    Also mußt du den ursprünglichen Forderungsbetrag netto ausrechnen und dann die Differenz zum späteren Nettobetrag errechnen.
    Gruß Dörte

    Ebenso. Die Umsatzsteuer ist gem. § 17 UStG sicher und darf noch nicht korrigiert werden.

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