AWMF schlägt Verbesserung des IQWiG-Verfahrens zur Berichterstellung vor

    • Offizieller Beitrag

    Das "Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) muss - so schreibt es der § 139a Abs. 5 des Sozialgesetzbuchs V vor - in allen wichtigen Abschnitten seines Bewertungsverfahrens, zu dem es u.a. vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) beauftragt wird, Sachverständigen der medizinischen Wissenschaft und Praxis Gelegenheit zur Stellungnahme geben. Die Stellungnahmen sind in die Berichte des IQWiG einzubeziehen.

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