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GewerbeSteuer - Damnum

  • dougen
  • 16. Dezember 2007 um 11:46
  • Erledigt
  • dougen
    Neuer Benutzer
    Beiträge
    6
    • 16. Dezember 2007 um 11:46
    • #1

    Hi,
    hoffe, daß Ihr mir helfen könnt:

    Habe hier eine Aufgabe, in der heißt es:

    In den Zinsaufwendungen ist ein Damnum i.H.v. 10.000 für ein Fälligkeitsdarlehen von 200 T€, Zinssatz 6%. (Laufzeit 10 Jahre)

    Was mach ich jetzt mit dem Damnum zur Berechnung der GewSt nach neuem Recht?
    Also die Zinsen fallen unter die Hinzurechnung nach § 8 Nr. 1 a, aber was passiert mit dem Damnum?

    Fällt das auch unter § 8 Nr. 1a? mit 1000?

    Für schnelle Hilfe wäre ich dankbar.

    Gruß
    Alex

  • Hey Gast!
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  • Andreebremen
    Anfänger
    Beiträge
    8
    • 23. Januar 2008 um 22:08
    • #2

    Moin,

    ich habe gerade mal ganz kurz in die Richtlinien geschaut und folgendes gelesen.

    "Abschnitt 46 GewSt R

    Begriff der Entgelte für Dauerschulden


    Zu den Entgelten für Dauerschulden gehören ... Das gleiche gilt für ... wie z.B. das Damnum ..., das Disagio."

    Da in § 8 Nr. 1a GewStG (2008) von genau diesem Begriff (Entgelte für Dauerschulden) die Rede ist, kann ich dir ziemlich sicher sagen, dass ein Damnum ebenfalls dazugehört.

    Gruß aus Bremen

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