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Vertrag

  • ela1980
  • 20. März 2007 um 14:36
  • Erledigt
  • ela1980
    Neuer Benutzer
    Beiträge
    51
    • 20. März 2007 um 14:36
    • #1

    Hallo Leute,

    Ich sitze über folgender Frage und komme einfach nicht weiter.

    Brigitte W. hat vor zwei Jahren ihren Führerschein gemacht. Sie kauft sich ein Auto, das aber F (ihr Freund) auf seinen Namen zulässt, damit sie bei der Versicherung keine 260% (für Amfänger) sondern nur 120% (als Zweitwagen) bezahlen muss.
    Es kommt aber, wie es im Leben so oft kommt: Nach einiger Zeit kriegen die beiden Krach. B wendet sich enttäuscht einen anderen Mann als Partner zu. Die Trennung von F ist für B endgültig. Daraufhin entschließt sich ihr bisheriger Freunf F aus Rache, das Auto von B an einen anderen, den Dieter (D) zu verkaufen. Kraftfahrzeugbrief und Zweitschlüssel des Autos hatte er noch im besitz; das Auto holte er sich vor der Haustür von B.

    a)Welcher Vertrag wurde zwischen F und D geschlossen?

    b) Ist der Vertrag gültig?

    c)Welche Eigentümer-/Besitzer-Verhältnisse bestanden vor und nach dem Verkauf F an D?

    d) Kommt B wieder zu Ihrem Auto?

    e) Kann B gegen F Ersatzansprüche geltend machen?

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  • Huschi
    Neuer Benutzer
    Beiträge
    18
    • 20. März 2007 um 23:05
    • #2

    Hallo hier meine Antwort.

    a) der Kaufvertrag zwischen F und D §433 BGB ist unwirksam, da F nicht Besitzer des Autos war. B hatte das Auto von ihrem Geld bezahlt und deshalb ist es in ihr Eigentum übergegangen. §§ 929 ff. GBG

    b) der Vertrag ist ungültig

    c) D konnte die Vorgeschichte nicht kennen und wird gutgläubig Eigentümer §932 BGB

    d) B kommt wieder zu ihrem Auto, weil D Eigentümer fälschlich Eigentümer wurde

    e)Ja, entsprechend $ 823 BGB auf Herausgabe des erzielten Kaufpreises

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