Study-Board.de
  1. Suche
  2. Startseite
    1. Deals
      1. Social Deals
      2. Amazon Deals
      3. Prime Angebote
    2. Datenbanken
      1. Rezeptbuch
  3. Forum
    1. Dashboard
    2. Unerledigte Themen
    3. Gamification
  4. Tippspiel
    1. Rangliste
    2. Tippgemeinschaften
    3. Tipper-Übersicht
    4. Meine Statistik
    5. Hall of Fame
    6. WM-Wertung
  5. Formel 1
    1. Rennen
    2. Fahrer
    3. Teams
  6. Umfragen
  • Anmelden
  • Registrieren
  • Suche
Dieses Thema
  • Alles
  • Dieses Thema
  • Dieses Forum
  • Forum
  • Artikel
  • Seiten
  • wcf.search.type.de.flexiblelist.wsc.entry
  • Termine
  • Galerie
  • wcf.search.type.com.amp.advancedpoll.search
  • Erweiterte Suche
  1. Study-Board.de
  2. Forum
  3. Fachforen Wirtschaftswissenschaften
  4. Rechtswissenschaften

Vertrag

  • ela1980
  • 20. März 2007 um 14:36
  • Erledigt
  • ela1980
    Neuer Benutzer
    Beiträge
    51
    • 20. März 2007 um 14:36
    • #1

    Hallo Leute,

    Ich sitze über folgender Frage und komme einfach nicht weiter.

    Brigitte W. hat vor zwei Jahren ihren Führerschein gemacht. Sie kauft sich ein Auto, das aber F (ihr Freund) auf seinen Namen zulässt, damit sie bei der Versicherung keine 260% (für Amfänger) sondern nur 120% (als Zweitwagen) bezahlen muss.
    Es kommt aber, wie es im Leben so oft kommt: Nach einiger Zeit kriegen die beiden Krach. B wendet sich enttäuscht einen anderen Mann als Partner zu. Die Trennung von F ist für B endgültig. Daraufhin entschließt sich ihr bisheriger Freunf F aus Rache, das Auto von B an einen anderen, den Dieter (D) zu verkaufen. Kraftfahrzeugbrief und Zweitschlüssel des Autos hatte er noch im besitz; das Auto holte er sich vor der Haustür von B.

    a)Welcher Vertrag wurde zwischen F und D geschlossen?

    b) Ist der Vertrag gültig?

    c)Welche Eigentümer-/Besitzer-Verhältnisse bestanden vor und nach dem Verkauf F an D?

    d) Kommt B wieder zu Ihrem Auto?

    e) Kann B gegen F Ersatzansprüche geltend machen?

  • Huschi
    Neuer Benutzer
    Beiträge
    18
    • 20. März 2007 um 23:05
    • #2

    Hallo hier meine Antwort.

    a) der Kaufvertrag zwischen F und D §433 BGB ist unwirksam, da F nicht Besitzer des Autos war. B hatte das Auto von ihrem Geld bezahlt und deshalb ist es in ihr Eigentum übergegangen. §§ 929 ff. GBG

    b) der Vertrag ist ungültig

    c) D konnte die Vorgeschichte nicht kennen und wird gutgläubig Eigentümer §932 BGB

    d) B kommt wieder zu ihrem Auto, weil D Eigentümer fälschlich Eigentümer wurde

    e)Ja, entsprechend $ 823 BGB auf Herausgabe des erzielten Kaufpreises

  1. admin Lv. 1 60 XP
  2. Jens Lv. 1 22 XP
Vollständige Bestenliste
  1. Dealfuchs.info
  2. Impressum
    1. Datenschutzerklärung
    2. Verhaltenskodex
      1. Learn to Post
  3. Mediadaten
  4. Study-Talk.de - Rabatte nicht nur für Studenten
  5. Kontakt
Community-Software: WoltLab Suite™