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Forderungen in der externen Bilanz

  • hondadieter
  • 24. September 2006 um 14:46
  • Erledigt
  • hondadieter
    Neuer Benutzer
    Beiträge
    24
    • 24. September 2006 um 14:46
    • #1

    Vielleicht kann mir jemand sagen, ob meine berechnung O:K ist oder , ob ich einen Fehler eingebaut habe.

    Das Forderungsvolumen einer AG beläuft sich am Bilanzstichtag laut Inventur auf nominell 15 Mio. € (Inkl. 16% MwSt.). Darunter befinden sich zwei Einzelposten im Gesamtwert von 50.000€, bei denen im neuen Jahr bei vorsichtiger Schätzung mit einem wahrscheinlichen forderungsausfall von 30% gerechnet werden muss. Nach Einstellung des Konkursverfahrens ist die forderung gegenüber einem Kunden in Höhe von 20.000€ uneinbringlich. Das in den übrigen Forderungen enthaltene allgemeine Kreditrisiko wird auf 1% der als einwandfrei betrachten forderungen geschätzt.

    Mit welchem Wert muss die AG ihre forderungen in der externen Bilanz ausweisen?
    (Umsatzsteuerkorrekturen sind vorzunehmen.)

    Gesamtbestand der Forderungen, brutto 15.000.000,-
    - Zweifelhafte Forderungen (einzelwertberichtigung) 50.000,-
    - Uneinbringliche forderungen 20.000,-
    --------------
    = Einwandfreie Forderungen (=116%) 14.930.000,-
    - Umsatzsteueranteil (=16%) 2.059.310,35
    -----------------
    = Einwandfreie Forderungen (=100%) 12.870.689,65
    netto
    - Einzelwertberichtigung 30% v. 43.103,45€ 12.931,04
    + Pauschalwertberichtigung 1% v. 12.870.689,65 128.706,90
    ------------------
    = Wertberichtigung insgesamt 141.637,94


    Forderungsvolumen (nominell) 15.000.000,-
    - Einzel- und Pauschalwertberichtigung 141.637,94
    - Volle Abschreibung uneinbringliche
    Forderungen 20.000,-
    -----------------
    = Forderungen externen Bilanz 14.838.362,06

    Wäre super wenn mir jemand auf die Sprünge hilft wenn diese Berechnung falsch ist.
    Gruß

    Hondadieter

  • mark twain
    Benutzer
    Beiträge
    40
    • 25. September 2006 um 19:25
    • #2

    hi hondadieter,

    mit deiner Berechnung komme ich nach meinen Kentnissen nicht klar. Ich würde es nicht so machen sondern:

    zuerst eine Wertberichtigung auf Forderungen, bei den 50.000. Diese werden auf zweifelhafte Forderungen gebucht. 30% davon sind schätzungsmäßig 15.000, das brutto. Wir müsen aber vom netto ausgehen, da die UST endgültig erst im nächsten Jahr abgerechnet werden.

    15.000 : 116 * 100 = 12.931,03

    Das ist aber nicht die Frage. Sind aber keine Einzelwertberichtigung, denn wir haben 2 Forderungen (dies nur zu deiner Information).

    Uneinbringliche Forderungen haben wir auch, 20.000. Diese werden auch auf das Konto zweifelhafte Forderungen transferiert.

    Also haben wir dann auf dem Konto Forderungen nur noch 14.930.000.

    Jetzt zum Konto zweifelhafte Forderungen, da haben wir im Soll 70.000.

    Davon sind 20.000 abzuschreiben, weil sie uneinbringlich sind.

    20.000 : 116 * 100 = 17.241,38 (Netto)
    20.000 : 116 * 16 = 2.758,62 (UST) an zweifelhafte Forderungen 20.000

    Geht eine Forderung in voller Höhe verloren, so wird sie uneinbringlich. Weil der Verlust genau bekannt ist, wird der Nettobetrag der Forderung direkt abgeschrieben. Die UST ist zu berichtigen.

    Vom Konto zweifelhafte Forderungen im Haben wird dies abgebucht, sowie auf dem Konto Vorsteuer.

    Im Konto zweifelhafte Ford. verbleiben

    70.000
    -12.931,03
    -20.000

    Das mit dem von den restlichen Forderungen nochmals 1% Pauschalwertbertberichtigungen ist dann einfach.

    Abschreibungen auf Forderungen 149.300 an Pauschalwertberichtigungen auf Ford.

    Gruß
    Mark Twain

  • Markus
    Erfahrener Benutzer
    Beiträge
    6.920
    • 26. September 2006 um 10:37
    • #3
    Zitat


    Das mit dem von den restlichen Forderungen nochmals 1% Pauschalwertberichtigung, habe ich bisher noch nicht gehöhrt. Dies macht man nur im Falle wen die Ausfälle nicht bekannt sind, was hier aber nicht der Fall ist.

    Das ist doch genau der Punkt, durch eine PWB soll das allgemeine Kreditrisiko berücksichtigt werden. Deshalb wird diese im Verhältnis zum Forderungsbestand jährlich gebildet.

    Gruß
    Markus

    I don't always know what I'm talking about but I know I'm right!


    E-Mail: markus at study-board.com


    Skype und MSN auf Anfrage

  • mark twain
    Benutzer
    Beiträge
    40
    • 26. September 2006 um 15:08
    • #4

    Markus, du hast RECHT! Da lag ICHdaneben... habe mein Buch dazu genommen. Werde das ändern.

    Gruß

    Mark Twain

  • hondadieter
    Neuer Benutzer
    Beiträge
    24
    • 26. September 2006 um 19:19
    • #5

    Hallo Mark Twain
    Danke, ist wenigstens mal einen denkansatz.
    Gruß

    Hondadieter

  • mortizia
    Neuer Benutzer
    Beiträge
    19
    • 27. September 2006 um 13:18
    • #6

    Hallo, habe die Aufgabe bereits gelöst. 100 v. 100 P.
    scheint richtig zu sein:
    Bruttowert der Ford. 50.000 €= 116%
    50.000 €/116%*100%= 43.103,45 €
    Geschätzter Forderungsausfall: 43.103.45 €*30%= 12.931,04 €

    Zuführung zu EWB 12.931 an EWB 12.931

    Berechnung der USt. 20.000 €/116%*16%= 2.758,62 €

    Buchung: Abschreibung auf Forderungen 17.241,38 €
    USt. 2.758,62 € an zweifelh. Ford. 20.000 €

    Gesamtford.volumen 15 mio
    - einzeln zu bewert. Ford. 50.000,00
    - uneinbringl. Ford. 20.000,00
    = verbleib. Ford. volumen 14.930.000
    - USt. 2.059.310 U]
    = Nettoforderungsvolumen12.870.690
    -30% EWB v. 43.103,45 12.931
    [U]- 1% PWB von 12.870.690 128.707

    Wertberichtigung gesamt 141.638

    Wertansatz externe Bilanz
    Forderungsvol. 15.000.000
    - Wertbericht. 141.638
    - Abschreib.
    d. uneinbr. Ford 20.000
    Forderungen
    externe Bilanz 14.838.362

    Zuführung zu PWB 128.707 an PWB

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