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  3. mortizia

Beiträge von mortizia

  • Bilanzveränderung

    • mortizia
    • 8. Dezember 2006 um 14:24

    Hi,

    vorausgesetzt das der Wareneingang schon gebucht war, ist es eine Aktiv/Passiv - Minderung, da sich Dein Bankkonto (Aktiv) und Deine Verbindlichkeiten (Passiv) durch Begleichung des Rechnungsbetrags vermindern.

    Ich hoffe das hat Dir ein wenig geholfen.

    LG Katrin

  • SGD MAG07N Aufgaben

    • mortizia
    • 8. Dezember 2006 um 12:56

    Hi,

    weiß nicht ob ich Dir helfen kann. Ich weiß ja die Frage nicht.
    Ist vielleicht einfacher, wenn Du das Problem hier reinstellst. Dann können Dir auch Leute helfen, die das Lernheft nicht haben.
    LG Katrin

  • Bilanzveränderung

    • mortizia
    • 8. Dezember 2006 um 10:59

    Hi Akki,

    was möchtest Du genau wissen?
    Kannst Du bitte eine direkte Frage stellen?
    Brauchst Du Buchungssätze, Aktiv/Passivtausch, Mehrung/Minderung?
    Wat nu?

  • Betriebsausgaben

    • mortizia
    • 6. Dezember 2006 um 19:48

    Hi,

    die Zinsen sind Betriebsausgaben, nämlich Zinsaufwendungen. Die Hälfte wird am Jahresende dem Gewinn aber wieder zugerechnet (Gewerbesteuerermittlung?)

    Eventuell kannst Du Dich im HGB mal schlau machen.

  • Grv, Gkv, Gpv, Algii (sor01)

    • mortizia
    • 30. November 2006 um 15:44

    Hi,

    Aufgabe 9) Es gibt mehr Versicherungspflichtige in der GRV, da die im Gegensatz zur GKV "einmalig" ist. Du musst nicht zwangsläufig in der GKV versichert sein. Du kannst auch privat- bzw. familienversichert sein. Die Möglichkeit besteht in der GRV nicht, denn dort gibt es keine anderweitige Versicherungsmöglichkeit, da dies der einzige Träger seiner Art ist.

    Aufgabe 14)
    Leistungen für vollstationäre Pflege werden nur dann gewährt, wenn häusliche Pflegeleistungen aufgrund der Pflegebedürftigkeit nicht ausreichen, um eine ordnungsgem. Pflege sicherzustellen. Die Pflegebedürftigkeit richtet sich nach der Pflegestufe. wünscht ein Pflegebedürftiger vollst. Pflege, obwohl er zu Hause gepflegt werden könnte, bekommt er nur die Leistungen gemäß seiner Pflegestufe bezahlt. Den Rest trägt er selbst. Damit soll verhindert werden das sich Pflegebed. ohne triftigen Grund für die erheblich teurere Pflegeeinrichtung entscheidet.Im Höchstfall zahlt die GPV bis 1.432 € monatl. bei Pflegestufe 3, in Härtefällen bis 1.918 €

    Aufgabe 18)
    Die Leistungen für ALG II verursachen dem Staat immense Kosten, daher ist die Bedürftigkeit vorausgesetzt. Schau Dir mal das SGBII "Grundsicherung für Arbeitsuchende" an. Da findest Du die Antwort.

  • Buchungssätze...

    • mortizia
    • 21. November 2006 um 11:48

    Hätte aber auch mal ne Frage^^

    Kann mir einer hier mal auf die Schnelle Wechselbuchungen (Wer´s noch kennt, ist eine veraltete Zahlungsform) hier verdeutlichen und 1-2 Buchungssätze für diese schreiben!?

    Ach ja: Lohnbuchungen kann ich auch nicht... ;)

    Einer da, der sich auskennt??
    MfG InChY[/quote]

    Was ist Dein Problem bei Wechselbuchungen?
    Gibt Besitzwechsel und Schuldwechsel.

    z.B. Besitzwechsel 11.600 €
    an Warenverkauf 10.000 €
    USt 1.600 €
    Oder haperts bei der Wechseldiskontierung?

  • Buchführung

    • mortizia
    • 17. November 2006 um 14:50

    Buchungssätze:
    1.)
    Abschreibung auf SA 15.500 an Wertberichtigung auf Gebäude 15.500
    Abschreibung auf SA 8.000 an Wertberichtigung auf Fuhrpark 8.000
    Abschreibung auf Sa 4.800 an WB auf BGA 4.800
    2.)
    Zuführung zu Einzelwertbericht. 3.600 an zweifelhafte Forderungen 3.600
    (EWB auf Ford. 3.600)
    3.)
    sonstige Forderungen 500 € an Grundstückserträge 500 €
    Grundtücksertrag 400 € an passive Rechnungsabgrenzung 400 €
    4.)
    aktive Rechnungsabgrenzung 300,01 € an KFZ Steuer 300,01 €
    5.)
    Telefon 200 € an sonstige Rückstellungen 200 €
    6.)
    Gewerbesteuer 2.000 € an Steuerrückstellungen 2.000 €
    7.)
    Warenbestand 5.100 € an Warenbestandsveränderung 5.100 €

    Ehrlich gesagt, kann man bei Deinem Lösungsblatt nicht durchsteigen. Ist zu unübersichtlich. Aber ich hoffe Dir trotzdem ein wenig geholfen zu haben. Du musst jetzt nur noch die Zahlen in die richtigen T-Konten eintragen.

  • Buchführung

    • mortizia
    • 17. November 2006 um 08:27

    Hi Bine,

    alle betrieblichen Aufwendungen und Erträge(Aufwands-und Ertragskonten) innerhalb eines Geschäftsjahres werden über das GuV abgeschlossen. Alle Bestandskonten über das SBK. Bestandskonten = Anlagevermögen, Umlaufvermögen, Jahresabgenzungsposten, Eigenkapital, Darlehen, Verbindlichkeiten etc. Büromaterial z.B. wenn Du einen Stift kaufst, wird das ja kaum ins AV gebucht, also ist es ein Aufwand (GuV), oder Kraftstoffe. Kann also auch nur ein Aufwand sein.Ich setze mich gleich mal dran und versuch es Dir an Hand Deiner Aufgabenstellung zu erklären.

  • Buchführung

    • mortizia
    • 16. November 2006 um 19:09

    Hallo Bine,

    hab mir Deine Aufgabe angesehen. Hatte die gleiche. Wo liegt genau Dein Problem? Habe Deinem Lösungsanhang nicht wirklich viel entnehmen können. Wenn Du mir verrätst wo es genau hapert, kann man vielleicht eher helfen.

  • Buchführung

    • mortizia
    • 16. November 2006 um 18:31

    Natürlich Bine, schieß los.

  • Buchführung

    • mortizia
    • 16. November 2006 um 13:19

    Hallo Bine,

    im GuV werden IMMER alle Aufwendungen im Soll gebucht, wo sie sich auf den Aufwandskonten auch mehren. Erträge immer ins Haben. z.B. Mietaufwand= Sollseite GuV, aber Mietertrag = Habenseite GuV.

  • Versicherungspflicht der GKV

    • mortizia
    • 3. November 2006 um 17:32

    Hallo,

    hast Du mal darüber nachgedacht, dass es außer der GKV noch andere Institutionen gibt z.B. Private Versicherungen, Familienversicherung etc. gibt. Der Gesetzgeber geht davon aus, dass die nicht GKV-Versicherten bereits anderweitig abgesichert sind. Diese Möglichkeit gibt es in der GRV nicht. Es gibt nur die. Darum zieht die GRV mehr Leute in die Pflicht als die GKV.

  • Abschreibungsbeträge

    • mortizia
    • 27. September 2006 um 19:54

    Deine Aufstellung stimmt ab dem 6. Jahr nicht mehr.
    Man rechnet die AK 180.000/480.000 km = 0,375€/km

    Im Jahr 6. sind das 70.000 km * 0,375 = 26.250 Restwert 15.000 €
    Im Jahr 7. 40.000 km * 0,375 = 15.000 €

    Damit wäre der LKW nach 7 J. voll abgeschrieben!

    Die Abschreibung kann bei Anlagegegenständen, deren Leistung in der Regel erheblich schwankt und deren Verschleißdementsprechend Unterschiede aufweist, wie im vorliegenden Fall, auch nach Maßgabe der Inanspruchnahme oder Leistung(km,Stunden,usw) erfolgen. Die AfA nach Leistungseinheiten kommt der techn. Abnutzung am nächsten. Denn je mehr Leistung das Fahrzeug erbringt, umso höher der Verschleiß-und eben auch die Abschreibung.

  • Handlungsvollmacht

    • mortizia
    • 27. September 2006 um 19:43

    Im geschilderten Fall geht es um eine Artvollmacht. Der Vertrag zwischen dem Steuerberater und dem Gebäudereiniger ist rechtgültig (§ 54 HGB) da der Gebäudereiniger von der Einschränkung ( bis 500,00 €) nichts wusste und die Beschränkung nicht im Außenverhältnis gilt.Meine Meinung!

  • Forderungen in der externen Bilanz

    • mortizia
    • 27. September 2006 um 13:18

    Hallo, habe die Aufgabe bereits gelöst. 100 v. 100 P.
    scheint richtig zu sein:
    Bruttowert der Ford. 50.000 €= 116%
    50.000 €/116%*100%= 43.103,45 €
    Geschätzter Forderungsausfall: 43.103.45 €*30%= 12.931,04 €

    Zuführung zu EWB 12.931 an EWB 12.931

    Berechnung der USt. 20.000 €/116%*16%= 2.758,62 €

    Buchung: Abschreibung auf Forderungen 17.241,38 €
    USt. 2.758,62 € an zweifelh. Ford. 20.000 €

    Gesamtford.volumen 15 mio
    - einzeln zu bewert. Ford. 50.000,00
    - uneinbringl. Ford. 20.000,00
    = verbleib. Ford. volumen 14.930.000
    - USt. 2.059.310 U]
    = Nettoforderungsvolumen12.870.690
    -30% EWB v. 43.103,45 12.931
    [U]- 1% PWB von 12.870.690 128.707

    Wertberichtigung gesamt 141.638

    Wertansatz externe Bilanz
    Forderungsvol. 15.000.000
    - Wertbericht. 141.638
    - Abschreib.
    d. uneinbr. Ford 20.000
    Forderungen
    externe Bilanz 14.838.362

    Zuführung zu PWB 128.707 an PWB

  • Eigenkapitalvergleich mit Tageswert :)

    • mortizia
    • 27. September 2006 um 12:53

    Hallo,

    den Tageswert musst Du weder hinzuaddieren noch wegrechnen. Der Tageswert ist der Wert Deines Eigenkapitals am Tag des Vergleiches. Es geht hier um das Niederstwertprinzip, d.h. Vermögen so gering wie möglich ansetzen. Für den Eigenkapitalvergleich nimmst Du das Eigenkapital zum Anfang des Geschätfsjahres minus Tageswert des Eigenkapital zum Zeitpunkt des Vergleichs. Heraus kommt eine Mehrung/Minderung des Eigenkapital. Ich hoffe das ich Deine Frage richtig verstanden habe und Du das wissen wolltest. LG Katrin

  • Anschuldigungen & Co

    • mortizia
    • 21. September 2006 um 14:27

    Ist korrekt Markus,

    kann Dir leider kein spezielles Beispiel nennen. Hab es nur öfter gelesen beim durchstöbern. klar ist es nicht OK wenn jemand seine gesamte ESA hier reinsetzt und dann erwartet, dass die anderen die ganze Arbeit machen. In diesen Fällen würde ich auch nicht darüber nachdenken. Das ist, denk ich mal, auch nicht im Sinne der jeweiligen Träger (SGD, ILS etc.) War keine Kritik, nur ein Anstoss für die Leute, die selbst Hilfe in Anspruch nehmen und selbst dann keine geben wollen. Bitte , jedem selbst überlassen. Hier ist keiner gezwungen zu antworten. Im übrigen finde ich dieses Forum sehr gut. Habe auch gespendet. Bin also kein Nölbrötchen, wollte nur mitteilen, was mir aufgefallen ist.

  • Anschuldigungen & Co

    • mortizia
    • 21. September 2006 um 12:12

    Hallo Markus und auch die anderen,

    mir ist es öfter schon aufgefallen, dass das so abläuft. Jemand stellt ne Frage und bekommt einen Anrantzer. Schön finde ich es auch nicht die Hausaufgaben von anderen zu machen, wenn die keine Lust haben, aber manchmal kommt man echt nicht weiter, da wichtige Angaben in den ESA fehlen. Auch nicht über Google. Eigene Erfahrung...

  • Anschuldigungen & Co

    • mortizia
    • 21. September 2006 um 10:03

    Hallo liebe Mitstreiter,
    ich habe mir dieses Forum ausgesucht, da ich der Meinung war hier Hilfe zu manchen Aufgaben zu finden und ebenfalls Hilfestellung zu leisten, da teilweise wirklich nur ein kleiner Denkanstoss fehlt. Wer kennt das nicht? Mir ist schon mehrfach aufgefallen, dass einige das Forum nutzen, um nicht wirklich selbst über ihren Aufgaben zu sitzen und nachzudenken. Aber wen geht das etwas an? Ist doch jedem selbst überlassen, ob er sein Studium mit Wissen oder Schummeln abschließt. Das fällt dem jeweiligen später selbst auf die Füße. Aber wenn wirklich jemand nicht weiterkommt, ihn dann zu beschimpfen, er solle selbst überlegen. Das ist PFUI. Diese Aussagen kommen meist von denen, die selbst vom Forum profitieren und sich Anregungen holen. Ich helfe gern, aber wenn ich nicht weiterkomme, dann möchte ich auch Hilfe. Und dafür wurde dieses Forum eingerichtet. Darüber scheinen manche hier nicht nachzudenken. Ist ja keiner gezwungen Hilfestellung zu geben.
    MfG Katrin

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