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Diplomarbeiten zum Kauf gesucht

  • schmidii
  • 8. August 2006 um 22:00
  • schmidii
    Neuer Benutzer
    Beiträge
    5
    • 8. August 2006 um 22:00
    • #1

    Hallo,

    ich suche Diplomarbeiten bestimmter Themen zum Kauf.

    Interessant sind für mich Arbeiten die mit einem der folgenden Themen zu tun haben:

    Auto, Versicherungen, Bank und Kreditwesen,
    Internet, E-Business, (Online) Marketing, Kundenanalyse/Kundenverhalten/Marktanalyse, Internet Programmierung (Datenbanken, PHP, Java, HTML, SQL usw.).


    Wichtig wäre es mir das Ich bei dem Kauf eine (alleinige) Veröffentlichungslizenz erwerben kann. Das Urheberrecht kann gerne bei dem Autor bleiben. Mit geht es leiglich darum die Inhalte der Diplomarbeiten (als einziger) in Medien veröffentlichen zu dürfen.


    Freue mich über Eure Mail
    Alex

  • Strolch
    Moderator
    Beiträge
    1.504
    • 9. August 2006 um 02:39
    • #2
    Zitat

    Original von schmidii
    Das Urheberrecht kann gerne bei dem Autor bleiben.

    Also mit der Aussage disqualifizierst du dich irgendwie. Denn nach deutschem Urheberrecht ist dasselbige weder übertrag- noch veräußerbar, sondern es liegt beim Autor und bis 70 Jahre nach seinem Tod, bei seinen Erben!

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  • schmidii
    Neuer Benutzer
    Beiträge
    5
    • 9. August 2006 um 11:54
    • #3

    Vielen Dank für Deinen Hinweis.

    Dann geht es eben nur darum eine Lizenz/Erlaubnis des Eigentümers zur veröffentlichung zu erwerben.

  • Markus
    Erfahrener Benutzer
    Beiträge
    6.920
    • 10. August 2006 um 11:24
    • #4

    Das musst Du dann alles direkt mit dem Autor bzw. auch der Hochschule abklären. Könnte ein langwieriger bis unmöglicher Prozess (bzw. teurer) werden. Ich hoffe einmal Du willst diese nur als Material etc. veröffentlichen und dies nicht als deine Arbeit ausgeben, gelle ;)

    Gruß
    Markus

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    E-Mail: markus at study-board.com


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  • schmidii
    Neuer Benutzer
    Beiträge
    5
    • 10. August 2006 um 18:40
    • #5

    Es geht nur Darum die Inhalte in Fach und Themenspezifischen Medien (vorrangig im Internet) veröffentlichen zu dürfen.


    Autor und Urheberrecht können bei allen Veröffentlichungen erwähnt werden.
    In keiner Weise soll das ganze als meine Arbeít/Gedankengut etc. dargestellt werden.
    Lediglich die Aufbereitung/Neugliederung/Sortierung etc. der Inhalte müsste evt. vorgenommen werden. Alles natürlich nur im Einvernehmen mit dem jeweiligen Autor.

  • Markus
    Erfahrener Benutzer
    Beiträge
    6.920
    • 11. August 2006 um 09:45
    • #6

    Wenn es veröffentlicht wurde reicht es doch sogar aus, wenn Du nur die Quelle angibst oder? Jetzt einmal von einem nicht kommerziellen Angebot ausgehend.

    Gruß
    Markus

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  • schmidii
    Neuer Benutzer
    Beiträge
    5
    • 11. August 2006 um 18:12
    • #7

    Das reicht meines Wissens nicht aus.

    zum Thema Kommerziell: Sobald Du Werbung schaltest (z.B: Homepagebanner), was im Rahmen der Veröffentlichung erfolgen wird, dann ist dies kommerziell.

  • Strolch
    Moderator
    Beiträge
    1.504
    • 11. August 2006 um 19:50
    • #8
    Zitat

    Original von Markus
    Wenn es veröffentlicht wurde reicht es doch sogar aus, wenn Du nur die Quelle angibst oder? Jetzt einmal von einem nicht kommerziellen Angebot ausgehend.
    Gruß
    Markus

    Eine Veröffentlichung der gesamten Arbeit oder auch nur relevanter Auszüge ist durch das Zitatrecht nicht gedeckt. Es macht keinerlei unterschied ob Privat oder Kommerziell. Einen Unterschied macht es nur im Rahmen der Privatkopie, sobald du aber etwas auf eine Webseite stellst, hast du den Bereich der Privatkopie längst verlassen
    Für alles andere brauchst du die Ausdrückliche Zustimmung des Urhebers, da nur dieser alleine das Recht hat darüber zu entscheiden wann, wo und wie seine Arbeit veröffentlicht wird.

    Zitat


    § 15 URHG
    (1) Der Urheber hat das ausschließliche Recht, sein Werk in körperlicher Form zu verwerten; das Recht umfaßt insbesondere
    1. das Vervielfältigungsrecht (§ 16),
    2. das Verbreitungsrecht (§ 17),
    3. das Ausstellungsrecht (§ 18).
    (2) Der Urheber hat ferner das ausschließliche Recht, sein Werk in unkörperlicher Form öffentlich wiederzugeben (Recht der öffentlichen Wiedergabe). Das Recht der öffentlichen Wiedergabe umfasst insbesondere
    1. das Vortrags-, Aufführungs- und Vorführungsrecht (§ 19),
    2. das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung (§ 19a),
    3. das Senderecht (§ 20),
    4. das Recht der Wiedergabe durch Bild- oder Tonträger (§ 21),
    5. das Recht der Wiedergabe von Funksendungen und von öffentlicher Zugänglichmachung (§ 22).

    Alles anzeigen

    Deutsches Urheberrecht ist nicht gerade einfach, aber da ich an mehreren Webprojekten mitgearbeitet habe, musste ich mich zwangsläufig etwas intensiver damit befassen!

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  • schmidii
    Neuer Benutzer
    Beiträge
    5
    • 11. August 2006 um 20:08
    • #9

    Vielen Dank Strolch,

    genauso sehe ich das auch.

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