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Kommision

  • Denny
  • 18. Mai 2006 um 20:32
  • Denny
    Erfahrener Benutzer
    Reaktionen
    1
    Beiträge
    380
    • 18. Mai 2006 um 20:32
    • #1

    Hallo,

    die Europäische Kommision bildet eine Art Regierung, da die Kommisionsmitglieder für die praktische Umsetzung der gemeinsamen Politik in allen Bereichen soregn.

    Die Kommision legt dem Europaparlament Entwürfe für neue Richtlinien und Verordnungen vor.

    Die Kommisionsmitglieder werden vom Europaparlament für jeweils 5 Jahre gewählt.

    Stimmen diese Aussagen ??

    Ich hoffe mir kann jemand helfen.

    Gruß

    Denny

    Nichts ist unmöglich, bis man sich selber davon überzeugt hat.

  • chris1978
    Neuer Benutzer
    Beiträge
    16
    • 18. Mai 2006 um 21:59
    • #2

    Also
    Die Europäische Kommission besteht aus 26 Generaldirektionen (GD) und 9 Diensten, die jeweils in Direktionen und Referate unterteilt sind.

    Der gewählte Kommissionspräsident wählt die Kommissionsmitglieder aus Vorschlagslisten der Mitgliedstaaten aus. Das vorgeschlagene Kollegium wird sodann vom Rat mit qualifizierter Mehrheit bestätigt; es stellt sich insgesamt einem Zustimmungsvotum des Europäischen Parlaments. Nach Zustimmung des Parlaments wird die neue Kommission vom Rat mit qualifizierter Mehrheit offiziell ernannt.

    Die Kommission hat :Initiativrecht, d. h. sie kann Rechtsakte vorschlagen, über die das Europäische Parlament und der Rat beschließen,
    Sollte es wirksamer sein, eine Regelung auf nationaler, regionaler oder lokaler Ebene zu treffen, darf die Kommission keinen entsprechenden Vorschlag vorlegen.

    Art: 214 des EG Vertrages : Die Mitglieder der Kommission werden für eine Amtszeit von 5 Jahren ernannt. Wiegerernennung ist möglich.

    Könnte Dir irgendwie weiterhelfen ?
    Grüße , Christopher

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