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Willenserklärung/ Kaufvertrag

  • Dotze
  • 17. Mai 2006 um 19:29
  • Erledigt
  • Dotze
    Erfahrener Benutzer
    Beiträge
    151
    • 17. Mai 2006 um 19:29
    • #1

    Hey Ihr!

    Vorab: Ich weiß, dass es hier keine Rechtsberatung geben soll, aber ich wäre dankbar dafür, wenn ihr mir sagen könntet wo ich mich mal selbst im folgenden Fall schlau machen könnte, das heißt, welche Rechtsbreiche betroffen werden:

    Unser Trockner war kaputt, haben IKS angerufen, die haben nen Typen geschickt, der sich die Sache angeguckt hat. Er hat ein bisschen dran rumgewerkelt und dann gefragt, ob er ein neues "Schloss" bestellen soll. Mein Vater hat gesagt, dass er das tun soll.

    Dann haben wir ihn direkt bezahlt und bis dahin alles fit.

    Dann kam ein paar Tage später ein Anruf, dass das Schloss da wäre. Nun ging der Trockner aber inzwischen wieder (vermutlich weil eben der Typ es doch geschafft hatte, dass er wieder geht). Wir haben denen gesagt, dass wir es nicht mehr brauchen, da der Trockner wieder funktioniert.

    Jetzt gibts eben Streit darum, ob wir es bezahlen oder nicht.

    Handelt es sich da um einen Vorvertrag? Um Willenserklärung? Um Irrtum von meinem Vater?

    Wäre euch dankbar, zu sagen worum es geht und wo ich im BGB dazu was finden kann!

    Danke und Grüße,

    Dustin

  • Hey Gast!
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  • Strolch
    Moderator
    Beiträge
    1.504
    • 17. Mai 2006 um 19:47
    • #2

    Also in meinen Augen hat dein Vater verbindlich ein Ersatzteil bestellt.

    Angebot des Monteurs ein solches zu besorgen und zu liefern, wurde von deinem Vater mit ja beantwortet.

    Haustürgeschäft im engeren Sinne war es mMn auch nicht, da ihr den Monteur ja ins Haus bestellt habt.

    Aber wie immer gilt, meine persönliche Meinung, keine Gewähr auf Richtigkeit und ne Rechtsberatung war das schon gleich gar nicht, sondern lediglich die Äußerung einer persönlichen Meinung. So, der Form genüge getan!

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