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(FH) im Titel nach Umbenennung der FH?

  • Piddy
  • 16. Mai 2006 um 08:59
  • Piddy
    Benutzer
    Beiträge
    40
    • 16. Mai 2006 um 08:59
    • #1

    So, ich hoffe mal, dass die Frage hier richtig ist, ansonsten bitte verschieben...

    Ich habe eine Frage zum Führen des Zusatzes (FH) im Titel.
    Und zwar werden/wurden ja verschiedene FHs mit dem Landeshochschulgesetz des Landes Baden-Württemberg in „Hochschulen“ bzw. in eine „University of Applied Sciences“ umbenannt. Sie bleiben ja aber von der Kategorie eine Fachhochschule, oder? Wie ist es jetzt mit dem Zusatz (FH), den man ja als Absolvent einer FH im Titel führt? Angenommen, man hat seinen Abschluss an einer nun umbenannten FH gemacht, als sie noch offiziell FH hieß. Dann muss der FH-Zusatz ja weiterhin angegeben werden, oder?

    Interessiert mich nur, weil ich jetzt schon ein paarmal gehört habe, dass der Zusatz weggelassen werden kann, aber das erscheint mir irgendwie unlogisch.

  • Markus
    Erfahrener Benutzer
    Beiträge
    6.920
    • 16. Mai 2006 um 09:03
    • #2

    Das Rahmenhochschulgesetzt und insb. deine StPO regelt deinen Abschluss. Das steht exakt in ihr drinnen!

    Des Weiteren: University of Applied Sciences ist einfach nur der englische Ausdruck für Fachhhochschule, also wird man den Zusatz mitführen müssen. Aber ich glaube bei den Bachelorabschlüssen schaut es z.B. wie B.Sc. Herr X Y aus, d.h. ohne Klammerzusatz.

    Gruß
    Markus

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