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Grundlagen der Buchführung

  • eleny
  • 19. Januar 2006 um 13:51
  • Erledigt
  • eleny
    Neuer Benutzer
    Beiträge
    4
    • 19. Januar 2006 um 13:51
    • #1

    ?(
    Frage: Welche Konten werden angesprochen?
    Aufgabe: Verkauf eines gebrauchten Autos gegen Bankscheck, Nettobetrag = 2000 €, Umsatzsteuer = 320 €, Buchwert des Autos = 1500 €.

    Vielen Dank voraus!

    e.m.

  • Markus
    Erfahrener Benutzer
    Beiträge
    6.920
    • 19. Januar 2006 um 13:57
    • #2

    Keine eigenen Ansätze? Bastel dir einmal aus folgenden Konten den Buchungssatz zusammen:

    Fuhrpark, Bank, USt und Erträge aus dem Abgang von Vermögensgegenständen.

    Sollte weiterhelfen :)

    Gruß
    Markus

    I don't always know what I'm talking about but I know I'm right!


    E-Mail: markus at study-board.com


    Skype und MSN auf Anfrage

  • kdwhatz
    Benutzer
    Beiträge
    67
    • 19. Januar 2006 um 16:01
    • #3

    Ganz so einfach ist das gar nicht. Es kommt darauf an, nach welchem Kontenrahmen du buchst und ob du "zu Fuß" oder mit Programm buchst; schließlich noch darauf ob die sog. Umsatzsteuerverprobung (tolles Wort-Monstrum) korrekt sein soll.

    Prinzipiell würde man den Vorfall in 2 Buchungen zerlegen. In der ersten der beiden würde man nur den Verkaufserlös buchen und das Konto Fuhrpark völlig unberührt lassen. In der 2. wäre dann dafür zu sorgen, dass das gebrauchte Auto vom Konto Fuhrpark verschwindet. Bei dieser 2. spielt dann die Sache mit der Umsatzverprobung eine entscheidente Rolle. Soll die nämlich korrekt sein, wird das von Markus genannte Konto Erträge aus Anlagenabgängen gar nicht angesprochen, sondern der Ertrag oder Aufwand, der beim Verkauf entstanden ist, wird erst im G+V-Konto sichtbar <= diese Methode heißt Bruttomethode, die von Markus wohl gemeinte Nettomethode.

    Also: Du buchst zunächst einfach einen Verkauf, benutzt dazu aber nicht das "normale" Erlöskonto, sondern das Konto "Erlöse aus Anlagenabgängen" (5410 laut IKR). :)
    Dabei wird auch - wie bei jedem Verkauf - die USt gebucht.

    Danach erst läßt Du den Restwert des Autos in einer 2. Buchung aus dem Konto Fuhrpark verschwinden. Benutzt du dazu nicht die von Markus genannte (etwas kompliziertere ) Methode, sondern die Nettomethode, dann heißt dieser Buchungssatz einfach:

    Anlagenabgänge an Fuhrpark 1500€ - und das Auto ist weg ;)

    Erst im G+V-Konto würdest Du dann feststellen, dass du einen Ertrag beim Verkauf gemacht hast, weil dort nämlich im Soll die Anlagenabgänge und im Haben die Erlöse aus Anlagenabgängen stehen.

  • kdwhatz
    Benutzer
    Beiträge
    67
    • 26. Januar 2006 um 07:29
    • #4

    Ein gebrauchtes Auto ist keine Ware

  • fathia
    Neuer Benutzer
    Beiträge
    22
    • 26. Januar 2006 um 10:34
    • #5

    Diese 4 Konten werden benötigt

    1310 Bank
    0340 Fuhrpark
    1811 Umsatzsteuer
    2710 Erträge aus dem Abgang von Vermögen


    Gruß,
    Fathia.

  • epileptik
    Neuer Benutzer
    Beiträge
    22
    • 27. Januar 2006 um 01:37
    • #6

    stimme ich zu, allerdings die kontennr. machen mich einbischen ?(

    Damit das Mögliche entsteht, muss immer wieder das Unmögliche versucht werden.

  • eleny
    Neuer Benutzer
    Beiträge
    4
    • 27. Januar 2006 um 21:31
    • #7

    Vielen Dank! :D

    e.m.

  • kdwhatz
    Benutzer
    Beiträge
    67
    • 28. Januar 2006 um 11:40
    • #8

    Ihr könnt zwar wie Fathia vorgeschlagen hat buchen:

    Bank....2320,00
    an
    Fuhrpark.............1500,00
    USt.....................320,00
    Erträge................500,00

    aber nur, wenn ihr "von Hand" in den Konten bucht oder ein wirklich ganz altertümliches Amateur-Buchungsprogramm benutzt.

    Nach Industriekontenrahmen (IKR) und SKR 03 von Datev ist diese Buchung effektiv falsch.

    Verkaufserlöse (welche auch immer) müssen auf ein Erlös-Konto gebucht werden, weil nur das (mit entsprechendem Steuerschlüssel) gewährleistet, dass die USt vom Prgramm richtig ermittelt wird - mit allen Konsequenzen für Zahllast-Ermittlung usw.
    Außerdem wird hier eine Ausgangsrechnung als Beleg der Buchung verwendet, auf der der Restwert des Autos bestimmt nicht vermerkt ist; wie soll der Buchende also feststellen, ob ein Ertrag oder Aufwand beim Verkauf entsteht. Er bucht halt nur seinen Beleg
    Bank.................2320,00
    an
    Sonstige Erlöse.......2000,00
    USt.......................320,00

    Danach muss irgendwer einen internen Beleg, also eine Buchungsanweisung, erstellen, die dafür sorgt, dass der Restwert des Fahrzeugs aus dem Konto Fuhrpark verschwindet. Die einfachste Buchung, die daraus resultiert, ist von mir weiter oben schon genannt worden.

    Übrigens: Nett wäre es, wenn aus solchen Fragestellunge auch hervor gehen würde, nach welchem Konten-Rahmen ihr buchen sollt.

    Liebe Grüße von mir, Klaus

  • eleny
    Neuer Benutzer
    Beiträge
    4
    • 28. Januar 2006 um 18:59
    • #9

    Danke Klaus , sehr lieb von dir! Sehr ausführlich und verständig!

    Liebe Grüße
    Eleny

    e.m.

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