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Abschreibung & §255 HGB

  • Fender
  • 15. September 2005 um 12:44
  • Erledigt
  • Fender
    Neuer Benutzer
    Beiträge
    2
    • 15. September 2005 um 12:44
    • #1

    Tag allerseits ,

    hoffenlich kann mir jemand helfen, & zwar geht es um folgendes:

    Ich schaffe eine Anlage an, d. Anschaffungskosten kann ich abschreiben, bis dahin kp.

    Laut §255 HGB sind "Anschaffungskosten die Aufwendungen, die geleistet werden, um ein Vermögensgegenstand zu erwerben und ihn in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen, soweit sie dem Vermögensgegenstand einzeln zugeordnet werden können."

    So, jetzt d. eigentlich Frage:

    wenn ich z.B ein Fundament bauen muss um d. Anlage zu sichern, & ich d. Anlage mit Bolzen befestigen muss, darf ich diese Kosten auch abschreiben? & wie sieht es bzgl. Schulungen für Mitarbeiter, Versicherung etc. aus?

    Ich wurde mich über ein Antwort freuen

    Fender:-)

  • Markus
    Erfahrener Benutzer
    Beiträge
    6.920
    • 16. September 2005 um 17:35
    • #2

    Hi,

    ich verschiebe deinen Beitrag einmal in den Bereich ReWe dort passts besser :falschesForum:

    Alles was unter §255 HGB fällt muss aktiviert werden. Die daraus resultierenden AK werden dann abgeschrieben.

    Gruß
    Markus

    I don't always know what I'm talking about but I know I'm right!


    E-Mail: markus at study-board.com


    Skype und MSN auf Anfrage

  • Fender
    Neuer Benutzer
    Beiträge
    2
    • 17. September 2005 um 15:33
    • #3

    Danke Markus!

    Da hab ich §255 HGB doch richtig interpretiert, ich war mir aber nicht 100% sicher.
    ^^

    Gruß

    Fender

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