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Studienplatz durch Nachteilausgleichsantrag?

  • Loreley
  • 2. September 2005 um 12:21
  • Loreley
    Neuer Benutzer
    Beiträge
    6
    • 2. September 2005 um 12:21
    • #1

    Hallo!

    Ich gehe noch zur Schule (ca. :D 1 Jahr). Da ich nach der Schule studieren möchte, wäre ein guter Abiturdurchschnitt eigentlich von Vorteil... mit diesem kann ich aber nicht dienen. Ich bin während des 1. Semesters erkrankt und seitdem ist die Leistung in der Schule auf ein ein für mich nicht unbedingt aktzeptables Niveau gesunken... Da ich aller Vorraussicht nach noch eine Weile akut krank sein werde, wird sich daran so schnell nichts ändern und die Option, das Schuljahr zu wiederholen um besserere Leistungen zu erzielen ist auch zu unkonkret, als dass sie mir sinnvoll erscheint. Eigentlivich gibt es ja für solche Fälle Anträge... In meinem Fall wäre es eigentlich der für eine Verbesserung der Durchschnittsnote...
    Da ich aus verschiedenen anderen Gründen in den vergangenen Jahren ebenfalls nicht zu den besten Schülern gehörte :P und ich noch immer viel im Unterricht durch Abwesenheit glänze, meinte mein Direktor, ein solcher Antrag käme für mich nicht in Frage, da er nicht in Punkten beweisen kann, um wie viele ich besser wäre. (Dazu muss ich sagen, er hatte bevor ich ihm diesen Antrag in die Hand gedrückt habe, noch nichts davon gehört...)

    Kennt sich vielleicht jemand von euch besser mit diesen Anträgen aus und kann mir weiterhelfen?

    Liebe Grüße!

    Loreley

  • Markus
    Erfahrener Benutzer
    Beiträge
    6.920
    • 2. September 2005 um 12:35
    • #2

    Hi,

    meiner Meinung nach sieht es für dich nicht gerade gut aus. Denn grundsätzlich gilt für einen Nachteilsausgleich eigentlich das letzte Zeugnis. Ein Zeugnis aus der 7.Klasse ist da kaum akzeptabel. Ein Nachteilsausgleich über zwei Schuljahre hinweg ist auch nicht wirklich denkbar. Der Normalfall ist der, dass jemand in 12.1 akut erkrankt, in 12.1 und 12.2 schlechtere Leistungen erbringt und man dann den Schnitt aus 11.2 zugrundelegen könnte, jedoch gilt hier auch im Normalfall eine Maximalverbesserung um zwei bis drei Zehntel. Frag' evtl. einmal bei deinem zuständigen Kultusministerium nach.

    Gruß
    Markus

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