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Arbeitsunfähig zu recht?

  • cyc82
  • 6. September 2005 um 13:32
  • Erledigt
  • cyc82
    Neuer Benutzer
    Beiträge
    2
    • 6. September 2005 um 13:32
    • #1

    hi,
    das ist zwar richtig aber ich sehe es von dem standpunkt das der arbeitgeber ja nicht erfährt weshalb k krank ist.
    also hat er auch entgeldfortzahlung zu leisten...

    oder was seh ich was falsch!? :D

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  • cyc82
    Neuer Benutzer
    Beiträge
    2
    • 6. September 2005 um 16:32
    • #2

    aber du gibst doch nicht an weshalb du krank bist, sondern gibtst doch nur die AU ab auf der kein grund steht.

  • Steffi_22
    Benutzer
    Beiträge
    79
    • 6. Juni 2006 um 12:21
    • #3

    Hallo,

    wollte jetzt mal hören, ob die Meinung von Gerti richtig war.

    ich sehe das nämlich eigentlich wie sie.

    Bin aber auch nicht sicher, da Frau Müller ja eigentlich beim Arzt war. Sollte man nicht auch davon ausgehen können, dass sie dem Arzt vertrauen konnte. Schließlich war es ja ein Arzt. Bin auch echt unentschlossen, ob hier ein Verschulden vorliegt oder nicht.

    Kann jemand Licht in die Sache bringen???

    LG
    Steffi

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