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Matthias84
1. Oktober 2015 um 04:09
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kannst du mir auch bei der Fallstudie helfen:(? von stw02 F

laryen
2. Oktober 2015 um 09:25
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Hey, ich habe das Ganze schon hinter mir. Kannst du mir nochmal sagen um was es ging?

Matthias84
2. Oktober 2015 um 13:47
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1 Fallstudie 1: Einkommensteuer
Aufgabe 1.1:
Berechnen Sie das zu versteuernde Einkommen der Eheleute Manfred und Helga Müller für das Jahr 2012.
Bitte begründen Sie alle Entscheidungen anhand der gesetzlichen Vorschriften.
Sie sollten einen Zeitrahmen von 120 Minuten einhalten.
Viel Erfolg!
Persönliche u. wirtschaftliche Verhältnisse von Manfred und Helga Müller im Kalenderjahr 2012
Manfred Müller, geb. 01.01.1970, und Helga Müller, geb. 23.02.1970, wohnen in Mainz und werden dort zusammen zur Einkommensteuer veranlagt.
Bäckerei
Manfred Müller betreibt in Mainz in eigenen Räumen eine Bäckerei.
Zum 31.12.2011 und zum 31.12.2012 wurden folgenden Bilanzen erstellt (alle Angaben in €):
Aktiva
31.12 2011
Passiva
Grund und Boden
50.000
Darlehen
40.000
Gebäude
80.000
Lieferantenschuld
15.000
PKW
10.000
Umsatzsteuer
5.000
Warenbestand
10.000
Kapital
120.000
Bank
20.000
Kasse
10.000
180.000
180.000Aktiva
31.12 2012
Passiva
Grund und Boden
50.000
Darlehen
30.000
Gebäude
75.000
Lieferantenschuld
10.000
PKW
7.500
Umsatzsteuer
5.000
Warenbestand
10.000
Kapital
134.500
Bank
25.000
Kasse
12.000
179.500
179.500
© Fernschulen Hamburg © Fernstudienzentrum Hamburg
4 STW02F
1 Fallstudie 1: Einkommensteuer
Manfred Müller hat Anfang 2012 zu privaten Zwecken 50.000,00 € entnommen. Im Dezember 2012 hat er Einlagen in Höhe von 15.000,00 € geleistet.
Mietwohnungen
Manfred Müller kaufte in 2011 in Mainz ein 1.100 m2 großes Mietwohngrundstück (Baujahr 1990) mit 8 Wohnungen für 2.200.000,00 €. Der Wert des Grund und Bodens beträgt
500,00 €/qm. Der Kaufvertrag datiert vom 01.02.2011. Besitz, Gefahr, Nutzen und Lasten sind zum 01.03.2011 übergegangen.
Alle Wohnungen sind vermietet, die monatliche Kaltmiete beträgt jeweils 1.100,00 €. Nebenkosten für Wasser, Strom und Heizung müssen noch zusätzlich in Höhe von 400,00 € monatlich gezahlt werden. Die Miete und die Nebenkosten sind zum Monatsanfang zu zahlen und wurden von allen Mietern pünktlich gezahlt.
Zur Finanzierung des Kaufpreises hatte Manfred Müller einen Kredit aufgenommen, die monatliche Zinsbelastung betrug 3.000,00 €. Außerdem tilgte er das Darlehen mit monatlich 2.000,00 €. Die monatlichen Betriebskosten (Wasser, Strom, Heizung) betrugen 3.100,00 €.
Anfang November 2012 machte eine große Kaufhauskette Manfred Müller das Angebot, das Haus zu kaufen, um es abzureißen und dann auf dem Gelände ein großes Kaufhaus zu errichten. Aufgrund der ständigen Streitereien mit den Mietern war er mit diesem Angebot sofort einverstanden. Mit notariellem Vertrag vom 15.11.2012 verkaufte er das Haus an die Kaufhauskette. Der Übergang von Besitz, Gefahr, Nutzen und Lasten fand am 01.12.2012 statt.
Der Kredit wurde von Manfred Müller am 01.12.2012 in voller Höhe getilgt.
Geldanlage
Die Eheleute Müller erzielten in 2012 aus Geldanlagen folgende Erträge:
Die Zinseinnahmen des Sparbuchs bei der XY Bank betrugen 2.000,00 €. Bei dieser Bank wurde ein Freistellungsauftrag in der gesetzlich zulässigen Hohe eingereicht.
Am 30.12.2012 wurden auf einem Konto von Manfred Müller bei der schweizerischen
SBU Bank in Genf 7.500,00 € an Zinsen gutgeschrieben.
Am 02.01.2012 hat Helga Müller 300 Aktien der Mainzer Brauerei AG zum Stückpreis von 150,00 € erworben. Die Mainzer Brauerei AG zahlte am 1.7.12 eine Dividende von 3,00 € pro Aktie. Im November 2012 verkaufte Helga Müller die Aktien der Mainzer Brauerei AG für 190,00 €. Pro Aktie sind jeweils 1,00 € Anschaffungsnebenkosten und 1,00 € Veräußerungskosten angefallen.
Arbeitsverhältnis
Helga Müller ist bei der Firma XY angestellt. Sie erhält ein monatliches Bruttogehalt von 2.500,00 €. Sie ist an 220 Tagen mit dem PKW zur Arbeit gefahren, die einfache Entfernung betrug 13 km.
Lottogewinn
Im Dezember 2012 hat Manfred Müller 15.000,00 € im Lotto gewonnen und dieses Geld als Einlage auf das betriebliche Konto eingezahlt.
© Fernschulen Hamburg © Fernstudienzentrum Hamburg
Fallstudie 1: Einkommensteuer 1
STW02F 5
Sonderausgaben
Manfred Müller hat in 2012 in eine nach § 10 Abs. 1 Nr. 2 b EStG begünstigte Rentenversicherung 9.000,00 € eingezahlt. Für eine private Krankenversicherung zahlte er 6000,00 €, wovon 500,00 € auf Chefarztbehandlung entfallen.
Helga Müller hat 5.880,00 € in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt, wovon jeweils 2.940,00 € auf den Arbeitnehmeranteil und auf den Arbeitgeberanteil entfielen. Darüber hinaus zahlte Helga Müller 2.460,00 € Krankenversicherungsbeitrag, 290,00 € Pflegeversicherungs- und 450,00 € Arbeitslosenversicherungsbeitrag. Helga Müller hat in der gesetzlichen Krankenversicherung Anspruch auf Krankengeld.
Manfred Müller musste in 2012 2.000,00 € Kirchensteuervorauszahlungen an das Finanzamt leisten, Helga Müller wurden im Rahmen ihres Arbeitsverhältnisses 800,00 € Lohnkirchensteuer einbehalten.
Kurz vor Weihnachten spendeten die Eheleute 200,00 € an das Deutsche Rote Kreuz.

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