1. Hast du ja schon
2. Noch nie gehört.
3. Hier geht es ja um das Grundkapitla. Kannst du also sicher an EK-Anteilen etc. zu beurteilen.
4. Grundsätzlich gilt, dass die LQ 2 mind. 100% sein sollte, der Rest ist Interpretationssache, aber anhand der typischen Definitionen herleitbar.
5. Mit diesen Kennzahlen ist die Normvorstellung verbunden, dass die Kapitalüberlassungsdauer (Fristigkeit des Passivums) mit der Kapitalbindungsdauer (Fristigkeit des Aktivums) abgestimmt werden muss. Die Regel ist: Binde das Geld nicht für längere Zeit, als es die zur Verfügung steht. Demnach dürfte die Anlagedeckung minimal 100% sein. Gemäß der engen Definition würde das bedeuten, dass man allein das Eigenkapital als sicher langfristig genug betrachtet, um es in Anlagevermögen zu binden. Diese Regel wäre unrealistisch streng. In der weiten Definition dagegen wird die Regel allgemein akzeptiert: Die Anlagedeckung II sollte 100% nicht unterschreiten, d.h. zur Finanzierung von Anlagevermögen sollte nur Eigen- und langfristiges Fremdkapital verwendet werden.Die Regel wird verfeinert, wenn man beachtet, dass Teile des Umlaufvermögens auch langfristig gebunden sind, etwa der eiserne Bestand bei den Vorräten. Dann steht im Nenner des Bruchs, der die Anlagedeckung
definiert "AV + langfristiges UV". Die Anlagedeckung ist wegen der Namensähnlichkeit nicht mit der Anlageintensität zu verwechseln, die den Anteil des Anlagevermögens am Gesamtvermögen (= Gesamtkapital) beschreibt.
Btw. ich verschiebe die ganze Sache einmal in den Rechnungswesenbereich :falschesForum:
Gruß
Markus