Beiträge von Markus

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    Original von Doerte
    Was ist denn der große Unterschied zwischen Finanzierungskosten und Fremdkapitalzinsen?????????? Ist es nicht eher so, dass die Zinsen einen Teil der Finanzierungskosten darstellen???? Aktiviert kann sowieso nur werden, wenn die Zinsen z.B. als Disagio fällig werden und mit der Aktivierung über die Laufzeit der Finanzierung verteilt werden müssen. Zinsen für das laufende Jahr müssen auch in die laufende G+V gebucht werden, dh. als Zinsaufwand gebucht werden.
    Dörte

    Okay, ich habe mich ein wenig ungenau ausgedrückt, mit Finanzierungskosten meinte ich jetzt eben den Fall hier, dass wir eine Gesellschaft beauftragen die uns dann unter die Arme greift und das alles abwickelt, diese und ähnliche Abwicklungen dürfen logischerweise nicht aktiviert werden. Für Fremdkapitalzinsen ist das ja klipp und klar im HGB geregelt:

    § 255 III HGB:

    Zitat


    Zinsen für Fremdkapital gehören nicht zu den Herstellungskosten. Zinsen für Fremdkapital, das zur Finanzierung der Herstellung eines Vermögensgegenstands verwendet wird, dürfen angesetzt werden, soweit sie auf den Zeitraum der Herstellung entfallen; in diesem Falle gelten sie als Herstellungskosten des Vermögensgegenstands.

    Die EStR sagen das selbige.

    Gruß
    Markus

    Habe auch noch einmal etwas nachgeschlagen: Die Finanzierungskosten kannst du nicht aktivieren, du kannst also immer nur Fremdkapitalzinsen aktivieren, falls diese für die Finanzierung während des Herstellungsprozesses anfallen.

    Gruß
    Markus

    Zitat


    Betriebsstoffe sind Stoffe, die - ohne selbst in die Produkte direkt einzugehen (Rohstoffe, Hilfsstoffe) - zur Durchführung des Fertigungsprozesses benötigt werden, z.B. Schmiermittel, Reparatur- und Büromaterial.

    Die Abgrenzung ist aber sehr schwer, Stromrechungen etc. buchst du eigentlich extra, aber eine hundertprozentig richtige Auslegung ist nicht wirklich möglich bei dem kleinen IKR. Ich würde die direkt mit der Energieerzeugung zusammenhängenden Stoffe etc. auf Energie buchen und die restlichen Betriebsstoffe auf das die A. f. Bet.-St.

    Gruß
    Markus

    So, jetzt äußert sich doch bitte jeder Teilnehmer noch einmal schnell und der Mehrheitsbeschluss wird dann umgesetzt, jeder hat nur eine Stimme!

    Zitat


    a.) komplette Mannschaft behalten + 5.000.000
    b.) neue Mannschaft zulosen + 20.000.000
    c.) keine Mannschaft + 40.000.000
    d.) fünf frei wählbare Spieler behalten, 10 Spieler zulosen + 9.000.000

    Also ich bin glasklar für d!

    @Work, Jens, Trischa gebt doch auch noch einmal ein kurzes Statement ab :)

    Stand: d: 1 Stimme :)

    Gruß
    Markus

    Suche einfach einmal nach Begriffen wie duales Studium etc. desweiteren solltest du direkt bei den Firmen nachsehen, denn alle großen haben solche dualen Ausbildungen, bei Siemens kannst du es z.B. im Wirtschftsinformatikbereich machen.Wobei die KO-Kriterien bei den Großen wohl schon straffer sind, als bei Kleineren.

    Gruß
    Markus

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    Original von steph4
    Ich meine, dass der kauf auf einem GWG-Konto gebucht werden muss, da es <410 Euro ist...

    gruss
    steph

    Man kann, muss aber nicht, man darf jegliche Anlagegüter erst mal auf das entsprechende Konto buchen, will ich die Steuervorteile nutzen, dann buche ich es zum Jahresende ins GWG und im Jahresabschluss schreibe ich meinen GWG Saldo einfach zu 100% ab. So ist mir das bekannt, wird in der Praxis eigentlich auch so gemacht.

    Gruß
    Markus

    Also:

    1. Erstzulassung -> Immer aktivieren.

    2. USt-frei oder nicht, da werde ich auf keinen grünen Zweig mehr kommen, dazu sollen sich die Steuerspezielisten äußern.

    3. Prämie- vs. Beitrag: Soll dir doch lieber jemand aus der Materie erklären ;)

    Gruß
    Markus

    Zitat


    Kauf einer Hängeregistratur am 20.Mai: 370,00€ netto + 45,00€ Versandspesen + 66,40€ Umsatzsteuer. Der Rechnungsbetrag wird abzüglich 2% Skonto durch die Bank überwiesen.

    Ermitteln Sie 1. die Anschaffungskosten und 2. bucchen Sie a) die Anschaffung, b)den Rechnungsausgleich, c) zum 31. Dezember die AfA(Wahlrecht).

    Ich weiß das hier eine Umbuchung stattfindet. Aber warum??

    Hier geht es wieder um die steuerliche Gewinnermittlung, grundsätzlich bucht man es zu Beginn als ganz normales Anlagegut, wenn wir die höchstmögliche Abschreibung anwenden wollen, wird das ganze am Jahresende als GWG umgebucht und dieses voll abgeschrieben, wenn nicht, dann schreiben wir nur monatsgenau und linear ab. Es kommt immer darauf an, in welche Richtung man will, daher eben die vielen Wahlrechte :)

    Gruß
    Markus

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    Original von steph4
    Ich hab jetzt nochmal nachgeschaut in einem alten Buch und dort steht tatsächlich drin,

    ZULASSUNG und ÜBERFÜHRUNG sind USt-Pflichtig !!!!!

    Schön langsam bin ich so ?(

    gruss

    steph

    Okay dann hatte ich anscheinend doch recht, vielleicht wurde es ja auch schon wieder geändert. Weiterer Fakt zum Thema: Die Erstzulassung deines Fahrzeuges ist aktivierungspflichtig, die Frage kommt sicherlich auch noch auf, also nehm ich es einmal vorweg :)

    Gruß
    Markus

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    Original von steph4
    Ja, danke schonmal Markus. Ja ich hab auch das Stark und Schmolke Deitermann.....Aber es vermittelt einem halt ein gewisses Stück mehr Sicherheit wenn man zusätzlich Aufgaben besitzt....

    Wer welche hat, ich würde mich freuen, wenn ihr sie reinstellen würdet !!

    gruss
    steph

    Wie gesagt meine zwei kompletten BWR-Ordner kann ich schlecht online bringen ;) Nunja wir hatten einen guten Lehrer, wir haben im Endeffekt nur Aufgaben gerechnet, da hat man dann die Sicherheit automatisch, aber ich würde mir nicht zu viele Gedanken machen, dieser Kleinkram mit den Verkaufs- und Einkausbuchen wird weniger als 5% ausmachen, wichtig ist das Prinzip zu verstehen.

    Gruß
    Markus

    1) Stimmt.

    2) Bei der Istbesteuerung muss der Unternehmer die Umsatzsteuer auf seine Leistungen erst einbehalten, wenn er das Entgelt tatsächlich vereinnahmt hat. Dies führt zu einem Liquiditätsvorteil und verhindert einen Zinsnachteil. Der Regelfall ist aber die Sollbesteurrung, die Istbesteuerung ist eben gerade für sehr kleine Unternehmen interessant. Den Rest klärt ihr ja gerade ;)

    3) Es kommt immer auf dein steuerliches Vorhaben an. Wie schon erwähnt kannst du es als Aufwand buchen, die Regel wird sein, dass man es als Anlagegut einbucht und zum Jahresende auf ein GWG umbucht um dieses dann vollabzuschreiben, hier sind viele Alternativen denkbar, ist aber eigentlich aus der Aufgabenstellung ersichtlich, es müssen eben die unterschiedlichen Gewinnziele berücksichtigt werden.

    4) Alle bis auf die quartalsmässig zu zahlenden laufenden Aufwendungen aktiveren.

    Gruß
    Markus

    Also das mit der USt-Freiheit habe ich jetzt auch gefunden, dann wird es wohl schon sein, bin ja selbst kein Steuerspezialist :) Also sind die Prämien jedenfalls USt-frei, die Beiträge jedoch unterliegen der Steuerpflicht!

    Schon interessant wie schwer lösbar manch so lapidare Sache sein kann ;)

    Gruß
    Markus

    Hi,

    was für ein Buch benutzt ihr denn? Grundsätzlich würde ich sagen für die Vorbereitung reichen die Aufgaben aus der Schule, desweiteren so oder so vom Stark-Verlag die alten Abituraufgaben, dass muss natürlich sitzen. Wir hatten noch für den Bereich FiBu & KLR Übungshefte aus dem Punkt-Verlag München (per Google finde ich aber leider über diesen rein gar nichts mehr), in diesen Heften waren sehr viele Aufgaben, aber am wichtigsten ist es def. alte Prüfungen zu rechnen, und v.a. würde ich die Klasse die du derzeit machst nicht überschätzen, nächstes Jahr ist das was du beigebracht bekommst umso wichtiger im Verhältnis zu dem, was du in der 11 machst. Von Uni-Büchern etc. würde ich jetzt einmal absehen, dass ist eigentlich nicht nötig.

    Gruß
    Markus

    Also wurde ja schon alles richtig gesagt. Alles leichter als du es dir machst. Du berechnest die 10% von deinem Listenpreis und multiplizierst dies mit der Stückzahl, exakt nach dem Schema von Alfons, die Grundlage ist eigentlich immer der Listenpreis und nicht der Ziel- oder Barpreis, dieser Nachlass ist isoliert zu betrachten, d.h. du berechnest ihn vom Listenpreis ohne Berücksichtigung eines Rabattes.

    Gruß
    Markus