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Beiträge von dorrit

  • Länderdossier

    • dorrit
    • 30. Juli 2006 um 12:24

    Vielen Dank! Ich hab meinen Prof doch nochmal gefragt:

    "X sind die Exporte und Im sind die Importe. Beide werden für den gleichen Zeitpunkt (i) verglichen. Z. B. X zum Zeitpunkt 2002 und Im zum Zeitpunkt 2002 (i ist dann gleich dem Jahr 2002)."

    Dorrit

  • Länderdossier

    • dorrit
    • 22. Juli 2006 um 21:18

    Wir haben gerade ne Hausaufgabe bekommen. Länderdossier über Tschechien. Ist ne Gruppenarbeit. Ich habe den Teil "Offenbarter komparativer Vorteil" bekommen. Dummerweise hat der Prof nicht erklärt, was sich hinter den Kürzeln versteckt.

    Einen Teil der Aufgabe habe ich mal unten eingefügt. Xi sind m.E. die Exporte der jeweiligen Gütergruppe, aber was ist Imi? Danke für die Hilfe!!! Dorrit

    Aufgabe:
    Benutzen Sie die Intracen-Daten der WTO (http://www.intracen.org/menus/countries.htm), um den RCA-Index (Index der offenbarten komparativen Vorteile), für Ihr Untersuchungsland zu berechnen. Dazu gehen Sie folgendermaßen vor:

    a) Berechnen Sie den Gütergruppen-Außenhandels-Koeffizienten G

    Sie berechen den Außenhandelssaldo (in €) für jede einzelne Gütergruppe (Xi-Imi) und setzen diesen in Verhältnis zum Außenhandelsumsatz der betreffenden Gütergruppe (Xi+Imi). Sie ermitteln so einen Koeffizienten G aus Saldo zu Umsatz (Xi-Imi)/(Xi+Imi), den mit dem Umsatz gewichteten Handelsbilanzsaldo der Gütergruppe.

  • Zölle runter --> nicht tarifäre Handelshemnisse rauf

    • dorrit
    • 2. Juni 2006 um 13:31

    Hallo,

    ich schreibe gerade an einer Hausarbeit zum Thema "Rolle internat. Org. bei der Globalisierung". Speziell schreibe ich über WTO (GATT) und ATTAC. Jetzt suche ich eine Quelle für den Nachweis, dass durch GATT die Zölle verringert wurden, die Staaten aber parallel die nicht tarifären Handelshemnisse erhöht haben. Dies wird zwar überall erwähnt. Ich hätte aber gern konkrete Zahlen. Kennt jemand eine gute (+ verlässliche) Quelle?

    Danke!

    D.

  • Werksvertrag Gewährleistungen??!?

    • dorrit
    • 22. April 2006 um 20:42

    Schau doch mal in §634 BGB steht alles drin.

    mfg
    D.

  • Verjährung

    • dorrit
    • 19. April 2006 um 20:15

    Hallo Melanie,

    dummerweise fällt mir kein passendes Beispiel ein. Wenn ein Arzt einen Fehler macht, ist das ja mit Absatz 2 abgedeckt. Aber ich nehme das trotzdem mal, um die Fristen zu erklären:

    1 Arzt operiert z.B. am 01.01.03 einen Patienten und macht dabei einen Fehler (--> schadensauslösendes Ereignis)

    Am 01.01.06 bekommt der Patient erst Probleme, die auf die damalige Operation zurückzuführen sind (--> Anspruchsentstehung)

    D. h. nach Nr. 1 Verjährung nach 10 Jahren, nach Nr. 2 nach 30 Jahren. Da in diesem Fall die Anspruchsentstehung nachweisbar ist (01.01.03) beträgt die Verjährungsfrist nur 10 Jahre. Also hätte der Patient Pech, wenn er erst nach 10 Jahren feststellt, dass der Arzt einen Fehler gemacht hat.

    Aber wie gesagt, da Verletzung des Körpers vorliegt, betrifft dies eigentlich Absatz 2!!!

    Vielleicht fällt mir ja irgendwann noch ein passenderes Beispiel ein.

    mfg
    D.

  • Verjährung

    • dorrit
    • 19. April 2006 um 17:28

    § 199 III Nr. 1 BGB - Verjährungsbeginn mit Anspruchsentstehung; Höchstfrist: Zehn Jahre
    § 199 III Nr. 2 BGB - Verjährungsbeginn ohne Rücksicht auf Anspruchsentstehung mit dem schadensauslösenden Ereignis; Höchstfrist: 30 Jahre

    bei Konkurrenz zwischen Nr. 1 und Nr. 2 --> kürzere Frist

    mfg
    D.

  • Enstehungs, Verteilungs und Verwendungsrechnung!

    • dorrit
    • 17. April 2006 um 18:57

    Weil Y = C + I und I = S.

    D.

  • Praktikumsbewerbung Stadtmarketing

    • dorrit
    • 14. April 2006 um 20:30
    Zitat

    Als Student sollte man seinen Marktwert kennen. Unternehmen schätzen diesen im Normalfall auch. Ich würde jeden Bewerber als ungeeignet einstufen, der freiwillig keine Vergütung will, desweiteren würde ich max. zwei Monate, und das auch nur wenn es mein Traumpraktikum wäre für lau arbeiten. Nichts ist umsonst. Auch nicht die Arbeitsleistung eines Studenten.

    Markus --> tja, wenn Du das so siehst. Aber es geht ja um ein Praktikum max. 2 Monate und manchmal muss man halt in seine Bildung auch "investieren". Sorry aber wir haben Praktikanten bevorzugt, die kein Geld wollten und dann gezahlt, wenn sie entsprechende Leistung zeigen. Ausserdem kann so ein "Umsonst-Praktikum" manchmal Tür und Tor für einen späteren Superjob öffnen. Ich würde das nicht so einseitig sehen.

    D.

  • Praktikumsbewerbung Stadtmarketing

    • dorrit
    • 14. April 2006 um 16:11

    Hallo Maja,

    gibt’s für die Stelle ne Ausschreibung oder willst Du Dich einfach so bewerben. Was arbeiten da für Leute (junge, alte,…)

    Ich würde Dir eine nicht zu „peppige“ Bewerbung empfehlen, bei uns sind das eher „ältere Semester“. Hatten die schon Praktikanten – wenn Du zufällig einen kennst, kannst Du Dich ja auf dessen Tätigkeiten beziehen. Außerdem auf den "Verein" beziehen. In der Form " besonders gefallen hat mir Ihre Werbeaktion zum xx fest" oder irgendsowas. Das zeigt, das Du Dich mit dem UN beschäftigt hast.

    Wenn es Dir nicht darauf ankommt, Geld zu verdienen, solltest Du das auch erwähnen. Kostenlose Leute werden doch überall gern genommen und manchmal gibt es dann doch am Ende noch etwas Kleingeld.

    mfg
    D.

  • Dezentralisierung

    • dorrit
    • 12. April 2006 um 20:12

    Hallo Peter,

    Beispiele wären noch Versandhandel (die bauen ihre Lagerräume in die Nähe der Absatzgebiete) oder auch die Automobilwirtschaft, z.B. VW produziert in China, hat aber seinen Hauptsitz nach wie vor in Deutschland, dazu natürlich die ganze Automobilzuliefererindustrie. Quasi reisen die Produzenten ihren Kunden mit "Filialen" oder Produktionsstätten hinterher.

    mfg
    D.

  • Kosmetik anbieten?

    • dorrit
    • 12. April 2006 um 20:05

    Hallo Sally,

    ich wäre da etwas vorsichtig. Du willst Dich ja in dem Beruf nebenbei "betätigen", in dem Du hauptberuflich angestellt bist. Da kann Dir Dein Arbeitgeber einen gewaltigen Strich durch die Rechnung machen, da Du ja quasi zu ihm in Konkurrenz tritts. Ob Du ihn dabei informierst oder nicht sei dahin gestellt. Wenn er es rauskriegt musst Du in diesem Fall mit ner Kündigung rechnen.

    mfg D.

  • Monopol

    • dorrit
    • 10. April 2006 um 18:21

    Also ich krieg da nen Negativwert raus, aber vielleicht hilft Dir ja wenigstens mein Ansatz:

    1. Erste Preisfunktion (für Einheiten bis 12) p1 = 20 + 7*x
    2. Zweite Preisfunktion (für Einheiten größer 12) p2 = 20 + 84 (wegen 7*12) + 5*x

    Jeweils in Nachfragefunktion einsetzen:

    1. x1 = 30 - 2 (20 + 7x)
    2. x2 = 30 - 2 (104 + 5x)

    Jeweils nach x auflösen:

    1. x1 = - 0,66
    2. x2 = - 29,66

    Da beide Werte negativ sind, wird der Haushalt gar keine Mengen nachfragen.

    --> Gibts da noch irgendwelche anderen Angaben in der Aufgabe? Die Grenzkosten des Monopolisten spielen ja keine Rolle, da er ja schon festgelegt hat, wie der Preis aussehen soll.

    mfg

    D.

  • Welthandel

    • dorrit
    • 3. April 2006 um 21:37

    versuchs doch mal hier:

    https://www.study-board.de/www.bmwi.de

    Suchbegriff WTO (könnte helfen)

    ansonsten gibts ja auf wto.org auch Infos in Spanisch und Französisch - kleiner Scherz am Rande...

    D.

  • Wirtschaftswachstum für und wider

    • dorrit
    • 22. März 2006 um 20:20

    Hallo,

    negativ vielleicht noch:
    Monopolbildung --> Verhinderung von Wettbewerb

    Arbeitskräfte sind auf zu schnelles Wachstum nicht vorbereitet --> Erhöhung der Arbeitslosigkeit im Bereich nicht ausgebildeter Leute

    Wachstum in einem Land auf Kosten eines anderen Landes --> langfristig politische Konflikte möglich

    naja, mehr fällt mir aber auch nicht ein

    Gruß

    D.

  • Versuch2

    • dorrit
    • 21. März 2006 um 19:12

    Viel Spass!

  • Versuch1

    • dorrit
    • 21. März 2006 um 19:04

    Good luck!

  • Geldfluss

    • dorrit
    • 21. März 2006 um 18:53

    wie wärs denn mit der Seite:

    http://www.bundesbank.de/ezb/ezb_veroeffentlichungen.php
    (EZB-Seite mit Infos zum runterladen)

    oder

    http://europa.eu.int/index_de.htm
    (Seite der EU, da kann man auch Materialien kostenlos bestellen, bei mir haben sie relativ schnell innerhalb 1 Woche geliefert, manche Sachen nur in Englisch lieferbar)

    D.

  • Unterschied Zahlungsanspruch und Herausgabeanspruch

    • dorrit
    • 21. März 2006 um 18:15

    Also, ich geh mal davon aus, dass es um nen Kaufvertrag geht?

    Dann §433 BGB:

    Vertragstypische Pflichten beim Kaufvertrag

    (1) Durch den Kaufvertrag wird der Verkäufer einer Sache verpflichtet, dem Käufer die Sache zu übergeben und das Eigentum an der Sache zu verschaffen. Der Verkäufer hat dem Käufer die Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen. --> Herausgabeanspruch
    (2) Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen und die gekaufte Sache abzunehmen. --> Zahlungsanspruch

    D.

  • Kundenaudit

    • dorrit
    • 20. März 2006 um 18:07

    Kundenaudits führt der Kunde im Lieferantenwerk durch. Damit prüft er, ob sich der Lieferant an die vereinbarten Werte / Vorgehensweisen z.B. bei der Produktion eines bestimmten Gutes hält. Somit kann der Kunde (z.B. ein Automobilhersteller) sicherstellen, dass sein Produkt den Qualitätsanforderungen genügt, da er ja z.B. Einzelteile (Motor, etc.) in seinem Endprodukt verbaut.

    D.

  • Unterschied Brutto- und Nettomethode

    • dorrit
    • 18. März 2006 um 20:12

    Hallo fefe_,

    schau mal unter https://www.study-board.de/www.zingel.de, dann BWL und dann unter Buchführung, Skript Buchungen der Preisnachlässe. Vielleicht hilft Dir das weiter.

    D.

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