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  3. Sonja E.

Beiträge von Sonja E.

  • 08:03

    • Sonja E.
    • 22. Juli 2005 um 08:08

    ;)

  • 20:56

    • Sonja E.
    • 20. Juli 2005 um 21:01

    ;)

  • 18:54

    • Sonja E.
    • 20. Juli 2005 um 18:59

    ;)

  • 17:49

    • Sonja E.
    • 20. Juli 2005 um 17:54

    ;)

  • 16:53

    • Sonja E.
    • 20. Juli 2005 um 16:58

    ;)

  • 16:33

    • Sonja E.
    • 20. Juli 2005 um 16:39

    ;)

  • 15:37

    • Sonja E.
    • 20. Juli 2005 um 15:43

    ;)

  • Ermittlung der relativen Häufigkeit

    • Sonja E.
    • 20. Juli 2005 um 11:55

    Hallo Picasso,
    dass Problem zwecks "über dem Tellerrand lernen" hatten wir letztens bei einem anderem Thema hier im Forum.
    Wir Fernschüler müssen uns an den ihren Lehrheften halten, man kann zwar etwas ausführlich werden, aber nur mit einer gewissen Vorsicht.

    Das gleiche Problem hatte ich bei TKÖ.
    Nur weil ich zu sehr recherchiert habe, kam eine 2 dabei raus.
    Aber trotzdem lasse ich mich von denen nicht unterkriegen, ich gebe denen Antworten aus dem Lehrheft und suche weitere Antworten aus dem Internet allgmein.

    Meine Antwort bei PWI02 lt. (kurz und knapp):
    - Fehlerverhütungskosten stehen in einem gegenläufigen Zusammenhang zu den Fehlerkosten
    - Auftragsfixe bzw. Auflagenfixe Kst. stehen in einem gegeläufigen Zusammenhang zu den Lagerkosten.
    Sowohl bei den Gesamtkosten aus Lagerkosten und Rüstkosten als auch bei den Gesamtkosten aus Fehlerverhütungskosten und Fehlerkosten findet sich der optimale (minimale) Wert im Schnittpunkt der beiden Kostenverläufe.

    Diese Antwort hat für den Dozenten gereicht.
    Natürlich würde diese Antwort nicht für die Uni und so zählen. Verständlich.

    Gruß
    Sonja

  • 10:31

    • Sonja E.
    • 20. Juli 2005 um 10:38

    ;)

  • 10:06

    • Sonja E.
    • 20. Juli 2005 um 10:13

    ;)

  • 09:37

    • Sonja E.
    • 20. Juli 2005 um 09:43

    ;)

  • 20:08

    • Sonja E.
    • 19. Juli 2005 um 20:13

    ;)

  • 14:43

    • Sonja E.
    • 19. Juli 2005 um 14:47

    ;)

  • Lottogewinn anlegen

    • Sonja E.
    • 19. Juli 2005 um 13:58

    Natürlich würde ich privat einen Lottogewinn (träum) nicht auf ein Sparbuch einzahlen, aber nun ja, wie Du schon geschrieben hast, in der Aufgabe gilt diese Antwort.

    In vielen Beiträgen merkt man den Unterschied zwischen Uni und Fernschule...

    Gruß
    Sonja

  • Lottogewinn anlegen

    • Sonja E.
    • 19. Juli 2005 um 13:48

    @ Markus:
    natürlich ist es schade oder auch lächerlich, dass man diese Frage mit dem "Sparbuchbeispiel" beantworten kann, aber in irgendeinem Beitrag hat Picasso auch schon geschrieben, dass viele Themen nur angeschnitten werden und nicht näher drauf eingegangen wird.
    Es sind keine Entschuldigungen, nur wo sollen wir die Zeit noch hernehmen um uns diverse Wissenslücken zu stopfen, ohne das man z.Bsp. was falsches lernt oder interprätiert?!
    Wir haben halt nicht die Möglichkeiten wie die Studenten auf einem Campus.

    Naja, ich möchte jetzt auch keinen angreifen, jeder setzt sich ins Zeug um sein Studium zu beenden.
    Die Fernschüler können ihr Studium nur damit beenden, was in den Lehrheften angesprochen wird.
    Wenn einem ein Thema näher interessiert, so hat er auch noch andere möglichkeiten...
    :)
    Gruß
    Sonja

  • Nachtruhe - welche rechtlichen Möglichkeiten gibt es?

    • Sonja E.
    • 19. Juli 2005 um 10:47

    Hallo,
    schaut Euch mal z.Bsp. den §117 OwiG Unzulässiger Lärm an.
    Über das Umweltinformationsgesetz (UIG) kann man sich informieren, welche Behörde für sie zuständig ist.
    Das Unternehmen kann mit den umliegenden Nachbarn kompromisse eingehen.
    z.Bsp. Lastzüge dürfen nur noch von 05.00 - 23.00 Uhr fahren; Türen nicht extrem laut zuschlagen; Mitarbeiter sollen sich leiser Unterhalten usw.
    Sollten Kompromisse nichts nützen, kann man auch eine Einstweilige Verfügung beantragen.

    Vielleicht hilft das etwas weiter...

    Gruß
    Sonja

  • Aufgabe Scheckzahlung

    • Sonja E.
    • 19. Juli 2005 um 10:41

    Hallo,

    nach Art. 28 ScheckG ist der Scheck bei Sicht der Bank zahlbar, wenn alle Aufgaben zutreffen (Art.1 ScheckG Bestandteile).
    Der Scheck wurde binnen 8 Tagen eingereicht (Art. 29 Abs.1+4 ScheckG Vorlegungsfristen).
    Die Bank hatte den Scheck eingelöst, da der Widerruf (Art. 32 ScheckG widerruf des Schecks) erst nach Ablauf der Vorlegungsfrist wirksam ist.
    Hr. Raffke kann sich zwar beschweren, aber die Bank kann sich auf Art. 32 ScheckG berufen.

    Nach §433 BGB (Vertragliche Hauptpflichten) sind beide Parteien (Verkäufer und Käufer) eine Vertragspflicht eingegangen.
    Der Verkäufer hat die Ware Termin gerecht geliefert. Nun muss Hr. Raffke nach §363 BGB (Beweislast bei Annahme als Erfüllung) beweisen, dass die gelieferte Ware mangelhaft ist.
    Da der Vertrag nicht ordnungsgemäß von statten gegangen ist, kann der Lieferant, die Ware wieder abholen, da er noch ein Anspruch auf sein Eigentum besitzt (§905 BGB Herausgabeanspruch).

    Diese zwei Absätze haben für meine Beantwortung gereicht.

    Gruß
    Sonja

  • 20:30

    • Sonja E.
    • 18. Juli 2005 um 20:35

    ;)

  • 17:49

    • Sonja E.
    • 18. Juli 2005 um 17:55

    ;)

  • Lottogewinn anlegen

    • Sonja E.
    • 18. Juli 2005 um 17:50

    Hallo Doerte,
    das ganze soll nicht im "engeren Sinne" interpretiert werden.
    Diese Aufgabe erscheint im Fernkurs unter Rechtskunde.

    Ich hatte Aktien mit eingebracht, weil in diesem Lehrheft über Aktien gesprochen wird, also das Thema wird kurz angeschnitten. Und das gleiche gilt für Sachwerte.
    So wie ich mich noch daran erinner!

    Aber wenn man das Wort Zinsen im engeren Sinne interpretiert, gehören diese Beispiele nicht mit hinein, da hast Du recht.

    Gruß
    Sonja

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