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Beiträge von Doerte

  • Betriebliche Lagerwirtschaft 1 (ils)

    • Doerte
    • 29. Januar 2009 um 13:11

    Du teils den Jahresbedarf durch die Bestellhäufigkeit, dann hast du die jeweiligen Bestellmengen. Wenn du diese dann nochmal halbierst und den Sicherheitsbestand dazurechnest, hast du den jeweiligen durchschnittlichen Lagerbestand.
    Gruß Dörte

  • Vorlagezeit des Umlaufvermögens- Sondereinzelkosten Vertrieb

    • Doerte
    • 29. Januar 2009 um 13:05

    Ich denke beim Zahlungsziel ändert sich nichts, da der Kunde ja nach seiner Zahlungsbedingung nach Eingang der Rg zahlt. Die Liquidität sinkt halt bei Zahlung der Sondereinzelkosten.
    Gruß Dörte

  • Durchschnittlicher Bestand d. Anlagevermögens?

    • Doerte
    • 29. Januar 2009 um 13:01

    Ganz einfach wäre es, den AB + SB / 2 zu rechnen, falls das mit deinen Zahlen machbar ist.
    Gruß Dörte

  • Abschreibung auf Forderung/Dubiose

    • Doerte
    • 27. Januar 2009 um 09:53

    Zuerst führst du USt ab (wenn Forderung entsteht), dann korrigierst du USt bei der Abschreibung in entsprechendem Umfang und erhöst die USt wieder wenn du mehr als den offenen (Rest)Forderungsbetrag erhälst.
    Gruß Dörte

  • Abschreibung auf Forderung/Dubiose

    • Doerte
    • 26. Januar 2009 um 15:48

    Wenn von den Forderungen 60% abgeschrieben wurden (u. USt entsprechend korrigiert) stehen in den Dubiosen Forderungen noch 2.200,00 €. Ins Bankkonto kommen 3.300 (Soll) auf die Dub. Forderungen 2.200 (Haben), die Differenz wird im Haben auf die Konten Erträge auf abgeschriebene Forderungen und USt gebucht.
    Gruß Dörte

  • Kostenträgerstelle - Bestandsmehrung

    • Doerte
    • 26. Januar 2009 um 15:44

    Falsch, Bestandsminderungen stehen buchungstechnisch im Soll und sind somit Aufwand, dh. was aus dem Lager entnommen wird, ist der Aufwand, der den Umsatzerlösen gegenüber steht.
    Gruß Dörte

  • Kostenträgerstelle - Bestandsmehrung

    • Doerte
    • 26. Januar 2009 um 11:03

    Eine Bestandsmehrung stellt einen Ertrag dar, hat also gar nichts mit der Verteilung der Gemeinkosten auf die Kostenstellen zu tun.
    Gruß Dörte

  • GeBu8 die erste Aufgabe

    • Doerte
    • 23. Januar 2009 um 13:32

    Wie lautet die Aufgabe denn??????????
    Gruß Dörte

  • Bestandsveränderung/Stückdeckungsbeitrag (KRE05N)

    • Doerte
    • 23. Januar 2009 um 13:30

    Wichtig ist in erster Linie das Betriebsergebnis! Die DB-Rechnung klärt, ob mit den verkauften Stückzahlen in der laufenden Periode ein Gewinn realisiert werden kann. Die Bestandsmehrungen bleiben bei dieser Betrachtung außen vor (obwohl deine Argumentation eigentlich richtig ist).
    Gruß Dörte

  • Deckungsbeitragsrechnung

    • Doerte
    • 22. Januar 2009 um 12:51

    Geht es hier um absolute und relative DB´s? Könnte mir sonst nichts drunter vorstellen.
    Gruß Dörte

  • Betriebsergebnis

    • Doerte
    • 20. Januar 2009 um 13:15

    Wenn 72000 € 12% vom betriebsbedingten Kapital sind, dann ist dieses doch 600000 €. Wie kommst du auf 590000 €?
    Wenn die oben genannten Aktiva vollständig (es gibt zB. keine flüssigen Mittel) u. alle betriebsbedingt sind, würde ich Summe 1.1. und Summe 31.12. nehmen u. daraus den Durchschnitt als betriebsbedingtes Kapital angeben.
    Gruß Dörte

  • Hilfe bei FBA01!

    • Doerte
    • 20. Januar 2009 um 13:07

    Stelle doch bitte die Aufgabe ein!!
    Gruß Dörte

  • Hilfe bei Buchungssätzen

    • Doerte
    • 18. Januar 2009 um 19:53

    WEK ist wohl das Warenkonto, auf das die Einkäufe gebucht werden und im Abgleich mit dem Waren(bestands)konto der Aufwand für Waren ermittelt wird, das WVK dürfte das Warenverkaufskonto sein, das dann als Ertragskonto in die G+V geht.
    Bei den gegebenen Konten würde ich wie folgt buchen:

    1) Privatentnahme an WVK u. USt
    2) weiß ich nicht
    3) Nebenkosten + VSt an Kasse
    4) Gewerbesteuer an Bank (dürfte wohl klar sein)
    5) Ausgangsfracht + Vst an Kasse
    6) Transprotversicherung an ??? (nicht genannt)
    7) Verb an WEK + VSt
    8) WVK + Ust an Forder.
    9) Eigenlich wie 8) aber mit Unterkonto für WVK!!
    Gruß Dörte

  • kurzfristige Preisuntergrenze

    • Doerte
    • 16. Januar 2009 um 11:28

    Die var. Kosten sind 25,00 €, die müssen dann gleich dem Barvk sein, dieser jedoch ist wieder 3% niedriger als der Zielvk. Damit sind 25 € = 97% des Zielvk´s (als kurzfristige Preisuntergrenze).
    Gruß Dörte

  • Hilfe bei Buchungssätzen

    • Doerte
    • 16. Januar 2009 um 11:19

    Welche Buchungssätze fehlen dir denn noch??? Man bekommt eher Hilfe, wenn man seine eigenen Ansätze schon mal einstellt.
    Sind die Beträge für 7-9 eigentlich brutto oder netto gemeint? Es kommt mir fast so vor als wären bei euch eher Bruttobuchungen üblich - ist dem so?????????
    Gruß Dörte

  • Auflösung der Pauschalwertberichtigung

    • Doerte
    • 16. Januar 2009 um 09:58

    368 an 247 kann nicht gebucht werden, wenn eine PWB aufgelöst wird, weil damit auch eine Minderung der zw. Forderungen gebucht würde, und das ist ja bei der Auflösung der PWB nicht der Fall, es mindert sich doch der ehemals gebuchte Aufwand.

    Abschr. auf Fo an PWB kann auch nicht gebucht werden, wenn der Betrag klar ist, weil zum einen dann auch die USt korrigiert werden muss und es sich auch nicht um eine PWB handelt, sondern um eine Minderung der zw. Forderungen.

    Gruß Dörte

  • Konto Waren und Umsatzerlöse Waren

    • Doerte
    • 16. Januar 2009 um 08:26

    Das Wartenkonto ist ein Aktivkonto, die Differenz ist der AfW (Warenverbrauch), dieser geht als Aufwand in die G+V; die Umsatzerlöse sind ein Ertragskonto und stehen dem AfW in der G+V im Haben gegenüber.
    Gruß Dörte

  • Wertberichtigung auf Forderungen

    • Doerte
    • 16. Januar 2009 um 08:23

    Gehört zum FK, es handelt sich um noch nicht realisierte Verluste.
    Gruß Dörte

  • BITTE HELFT MIR! Buchungssatz, Forderungsausfall, Insolvenz, Pauschalwertberichtigung

    • Doerte
    • 16. Januar 2009 um 08:19

    Rechnungsabgrenzung heißt doch nur: die Aufwendungen u. Erträge eines Geschäftsjahres gegenüberstellen.
    1) Einstellung in PWB an PWB (netto)
    2a) zweifelhafte Fo an Fo
    b) Einstelung in EWB an EWB 4.950,00 netto, da indirekt)
    c) Bank, Abschr. auf Fo u. Ust an zweifelhafte Fo
    d) hier geht es um alle restl. zw. Forderungen (2004 dürfte Schreibfehler sein), entweder die EWB erhöhen, dann: Einstellung EWB an EWB oder EWB senken, dann: EWB an Erträge aus Auflösung EWB

    Gruß Dörte

  • kurzfristige Preisuntergrenze

    • Doerte
    • 13. Januar 2009 um 14:16

    Ja, das ist ok, aber die müssen vom VK runter gerechnet werden ==> 97 € VK.
    Gruß Dörte

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