Beiträge von Strolch

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    Original von Tux83
    Soweit ich weiß gibt es da folgende Regelung:
    Es ist strafbar, wenn für den Downloader eindeutig ersichtlich ist, dass es sich um ein
    illegales Angebot handelt. Das ist sicherlich der Fall, wenn man es kostenlos runterlädt.
    Kann sich ja jeder denken.

    Also bitte, nur weil es kostenlos ist soll es illegal sein? Da dürften dir zahlreiche kleine Bands vehement widersprechen, die über den Weg das kostenlosen Downloads Bekanntheit erlangen wollen. Auch zahlreiche der eingeführten Künstler bedienen sich dieser Möglichkeit der Werbung

    Was sicherlich richtig ist, ist dass man als normalsterblicher, aufgeklärter User heutzutage erkennen sollte ob es sich um eine illegale Downloadseite handelt oder eine legale. Und prinzipielle gilt halt, das meiste was über Tauschbörsen läuft ist definitiv illegal.

    Zitat

    Original von Tux83
    Und die herausgabe der IP durch den Provider - das ist rechtlich auch noch nicht so
    100% ig geregelt, wenn die allerdings dadurch eine Straftat nachweisen können, denke
    ich schon, dass das vor Gericht auch verwendet werden darf...

    Naja, zumindest in Bayern, danke dem rechten Ausenfeldspieler Beckstein, darf die Polizei ja bald auch vor einer Straftaten abhören, E-Mail mitleisen und Postgeheimniss brechen X(

    Es gibt in Deutschland dafür halt nur eine Behörde, seit sie die ganzen Finanzdienstleistungsaufsichten zusammengefasst haben.

    Du kannst vielleicht noch der EZB gewisse Rechte und Pflichten gegenüber den Banken entlocken, die einen Aufsichts- oder Regulierungscharakter haben, dazu vielleicht noch die entsprechenden Verbände, wobei dass da dann natürlich alles auf privatrechtlicher Schiene laufen dürfte.

    Ich bin jatzt allerdings niemand der von Bankrecht viel Ahnung hat ...

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    Original von kdwhatz
    m.E.
    Rüstkosten sind fix => sie fallen in fester Höhe an, egal ob das Los, für das gerüstet wurde, aus 10 Teilen oder aus 500 besteht.

    Damit sind sie aber nicht fix sondern auflage oder losfix
    Das ist das Problem bei deiner Frage, es kommt darauf an welche Bezugsgröße du als "Fix" betrachtest

    Fixkosten sind definiert als "solche Kosten, die bei unterschiedlicher Ausbringungsmenge konstant bleiben. Sie fallen auch bei Nichtproduktion an."
    Bei Nichtproduktion fallen keine Rüstkosten an, bei wenigerproduktion, bzw. weniger verschiedenen Teilen, weniger Rüstkosten an.

    Es ist immer ein Problem genau abzugrenzen was Fix- und was Varibel ist, genauso wie es schwer ist Gemein- und Einzelkosten voneinader abzugrenzen. Da ich so gerne zitiere mach ich das diesbezüglich gleich nochmal

    Zitat


    "Wer von Fixkosten spricht, muß zwei Aspekte klären: (1) In bezug auf welche Größe sollen die Kosten Fix sein? (2) Handelt es sich um eine Kurzperiodenanalyse oder eine langfristige Planung?

    Bezugsobjekt für die Fixkosten ist überwiegend die Beschäftigung. Man müsste also genauer von beschäftigungsfixen Kosten sprechen. Neben der Bezugsgröße Beschäftigung sind aber auch andere denkbar, z.B. Intensität, Losgröße, Auftragszusammensetzung ...


    Quelle: Däumler/ Grabe: Kostenrechnungs- und Controllinglexikon, 2.Aufl., S. 102

    Und wenn du nicht zum TÜV willst,
    ATU macht dieses E-Bay Zertifikat ist zwar nur ein kurzer einfacher Check Up, dafür kostet es mWn auch nur 30 EUR.

    Ich hab zwar mein Auto gebracuht gekauft, aber ich hatte 3 Jahre Gebrauchtwagen Garantie von meinem Händler, von daher war ich mir recht sicher, dass er mich nicht beschummelt!

    Naja, kommt immer darauf an, wie du Energiekosten definierst.
    Ist da der Strom für die Lampe in deiner Fertigungshalle mit dabei? Das Gas für die Heizung, der Strom für den Computer im Meisterzimmer?
    Die entscheidende Frage ist also, hast du an der Fertigungsmaschine einen Zähler der dir genau sagt wieviel Strom hat diese Maschine verbraucht?

    Was Adjustment angeht, das finde ich weder in Vahlens Großem Controlling Lexikon, noch in Däumler/Grabes Controlling Lexikon, noch in Schäffers Controlling Wäörterbuch, Schröder kennt den Begriff auch nicht und bei Wöhe find ich ihn ebenfalls nicht.
    Also ich hab keine Ahnung.

    Was die Zweite Frage angeht,
    Controlling ist natürlich nicht nur Kontrolle. Controlling stellt an sich selbst den Anspruch viel viel mehr zu sein. Nämlich ein integriertes Führungsunterstützungssystem, das in der Lage ist Entscheidungen auf Basis objektiver Daten vorzubereiten. Dazu gehört als Ausgangspunkt auch die Kontrolle der Planzahlen und die Kontrolle der Planeinhaltung aber, dass ist Controlling auf "unterstem" Level, die Ausgangsbasis für ein modernes Controlling wenn du so willst, denn aus diesen schlichten Soll-Ist Vergleichen und den damit gewonnen Zahlenmaterial gehst du eben in den klassischen Controllingkreislauf.
    Dieser besteht ja nach einhelliger Meinung der Literatur aus Planung, Information, Steuerung und Analyse/Kontrolle wobei alle Punkte miteinander verknüpft sind.
    Du kannst also sagen, dass diese sprachliche Dualismus von Controlling und Kontrolle aus einem Übersetzungsfehler beruht, denn to controll kann ich zwar als kontrolieren Übersetzen, die richtige Übersetzung lautet aber steuern!

    So, hoffe damit zumindest einen Anhaltspunkt gegeben zu haben!

    Also ich kenns nur aus Bayern aus dem weiteren Bekanntenkreis.
    Dort war es so, dass als erster Schritt das BAFÖG zurückerstattet werden mussten.
    Was den Betrugsfall anbelangt, denn genau das ist es ja, da kann ich dir jetzt auch nicht helfen?

    Was das Beamtenrecht angeht, betreffender Fall will Grundschullehrer werden und momentan studiert sie noch, von daher kann ich nur annehmen das es Beamtenrechtlich nicht sonderlich zu buche steht.
    Aber wie gesagt weitere Bekanntenkreis und sonderlich hab ich mich afür auch nicht interessiert!

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    Original von Klee
    Hm.....also ich habe kein Vollabi gemacht sondern Fachabi. Aber mit Diplom habe ich ja ein Vollabitur. Das ist dann auch meine Frage wie das läuft. .......und wieviel ein Zweitstudium kostet war mir schon bekannt =)
    Danke für deine Antwort.

    Wobei du zum Beispiel in Bayern genau in diesem Fall die Zweitsudiengebühr erlassen bekommen hättest (zumindest bis 2007) - hier gilt nämlich dass, in dem Fall das du erst durch den Studienabschluss die notwendigen Kriterien erfüllst (also Allgemeine Hochschulreife) zählt es nicht als Zweitstudium sondern als "kostenloses" Erststudium per Bescheid über den Erlass der Zweitstudiengebühr!

    Na, hast du schon mal gründlich getestet?
    Ich hab mir nämlich mal tatsächlich die Arbeit gemacht und das Proggi installiert und meine Fachliteratur dort eingetragen, besonders sinnvoll bei den kopierten Fachaufsätzen die ich habe, denn da hab ich schon lange dir Übersicht verloren.

    Einziges Manko der "kostenfreien" Version ist, dass die Internetrecherche abgestellt wurde - allerdings würde mich deine Meinung zur neuen, besseren Version schon mal interessieren.

    Also ich hatte damals mein Referat zum Thema CAPM und APT diesen netten Buch hier zu verdanken

    Zitat

    Drukarczyk, Jochen: Unternehmensbewertung. von Jochen Drukarczyk. München: Vahlen 2001. (Vahlens Handbücher der Wirtschafts- und Sozialwissenschaften.)

    Allerdings muss ich gleich zugeben, dass mir dieses Werk immer eher wie eine Formelsammlung vorgekommen ist. Ein paar ganz gute Dokumente und Artikel dazu habe ich auf http://www.competence-site.de/ gefunden und dazu natürlich noch die Literaturverzeichnisse anderer entsprechender Arbeiten bei Hausarbeiten.de und anderen Portalen gesichtet.
    Literaturverzeichnisse von anderen Leuten zu benutzen spart viel Arbeit und ist weder Ansatzweise noch sonstwie abschreiben.

    So, das CAPM ist mir in seinen Feinheiten bis heute ein Rätsel geblieben, von daher Sorry aber mehr kann ich dazu nicht sagen.

    Dürfte Happy Gilmore sein - oder ein anderer Adam Sandler Film???
    Eishockeymöchtegernspieler wird zum Golfprofie! wenn mich nicht alles täuscht.

    Falls ich recht habe:

    Zitat

    "Er weiß über Dinge bescheid als wäre es im angeboren!"

    und noch eines, damit es leichter wird:

    Zitat

    "Es ist nun deine Sache, sie auszupressen. Ich will dass du quetscht und quetschst und quetschst!"