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Beiträge von AnNaSB

  • FBF11N - Aufgabe 2

    • AnNaSB
    • 8. April 2012 um 14:56

    Hi!

    Ich habe eine Frage zu Aufgabe zwei zu o.g. ESA:

    "Berechnen Sie die gesamten Vorsorgaufwendungen für einen verheirateten Selbstständigen im Jahr 2008. Seine Ehefrau ist Hausfrau ohne eigene Einkünfte. Das Einkommen beläuft sich auf 50000 € im Jahr. Bisher sind 1500 € in eine private Rentenversicherung (Beginn vor dem 01.01.2005) eingezahlt worden. 3500 € sind in sonstige Versicherungen geflossen. Seit 2005 werden zusätzlich 8000 € in eine Rentenversicherung der 1. Schicht eingezahlt."

    Meine Lösung:

    Code
    Gesamtbeitrag in die GRV:		0,00 EUR
    Beitrag für die Basisrente:		8000,00 EUR
    Gesamtbeitrag 1.Schicht:		8000,00 EUR
    Davon 2008 steuerlich Abzugsfähig:	5333,33 EUR	(= 66% von 8000,00 EUR)
    Abzüglich AG-Beitrag in GRV:		-  0,00 EUR	(da selbständig)
    Altersvorsorgeaufwendungen:		5333,33 EUR
    
    Sonstige Vorsorgeaufwendungen:		3500,00 EUR	
    Private Rentenversicherung:		1500,00 EUR
    Gesamte Vorsorgeaufwendungen:		5000,00 EUR	(maximiert 2400,00 EUR)
    
    
    
    
    Gesamtvorsorgeaufwendungen:		7733,33 EUR
    Alles anzeigen

    Passt das?

    Danke.

  • Fragen zur Erbschaftssteuer

    • AnNaSB
    • 3. April 2012 um 21:02

    Hi!


    Ich versuche gerade das Prinzip der Erbschafstssteuer zu durchschauen, vllt hat jmd einen Tip.
    Mal ein fiktiver Fall um mein Verständnis zu prüfen - möchte wissen ob meine Rechnung stimmt:


    2010 verstirbt Herr H.
    Er hat einen (einzigen) Sohn S (H hat keine weitere Angehörigen).


    H hinterläss S:
    Wertpapiere im Wert von 500.000 EUR.
    Ein Mehrfamilienhaus mit erbschaftssteuerlichem Wert von 600.000 EUR.
    Das Grundstück ist mit einer Grundschuld mit Restwert von 200.000 EUR belastet.


    2004 erhielt S von H eine Schenkung über 200.000 EUR.


    Meine Rechnung zur Bestimmung der Erbschaftssteuer:


    S fällt als Sohn des Erblassers H zunächst in Steuerklasse I.


    Des Gesamtwert des Erbes berechnet sich zunächst wie folgt:


    Wertpapiere: 500.000 EUR
    Mehrfamilienhaus: + 600.000 EUR
    Grundschuld: - 200.000 EUR
    Zwischensumme: 900.000 EUR


    Die Schenkung aus dem Jahr 2004 in Höhe von 200.000 EUR liegt innerhalb der 10-Jahres-Frist und wird demnach ebenfalls dem Erbe zugerechnet.
    Somit ergibt sich ein Gesamterbe im Wert von 1.100.000 EUR


    Vom Erbe abzuziehen ist der Freibetrag von 400.000 EUR für Kinder.
    Es verbleiben: 700.000 EUR.


    Diese 700.000 € sind mit 19% zu versteuern.
    Die Erbschaftssteuer beträgt demnach: 133.000 EUR.


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