Study-Board.de
  1. Suche
  2. Startseite
    1. Deals
      1. Social Deals
      2. Amazon Deals
      3. Prime Angebote
    2. Datenbanken
  3. Forum
    1. Dashboard
    2. Unerledigte Themen
    3. Gamification
    4. Umfragen
  4. Tippspiel
    1. Rangliste
    2. Tippgemeinschaften
    3. Tipper-Übersicht
    4. Meine Statistik
    5. Hall of Fame
    6. WM-Wertung
  5. Formel 1
    1. Rennen
    2. Fahrer
    3. Teams
  • Anmelden
  • Registrieren
  • Suche
Alles
  • Alles
  • Forum
  • Artikel
  • Seiten
  • wcf.search.type.de.flexiblelist.wsc.entry
  • Termine
  • Galerie
  • wcf.search.type.com.amp.advancedpoll.search
  • Erweiterte Suche
  1. Study-Board.de
  2. Mitglieder
  3. scarlett26135

Beiträge von scarlett26135

  • Bil02

    • scarlett26135
    • 6. Oktober 2011 um 11:57
    Aufgabe 2
    Eine Arbeitnehmerin erhält ein monatliches Gehalt von 2.100,00 €,
    einen Zuschuss zu den vermögenswirksamen Leistungen (VL) in Höhe von monatlich 19,00 €
    sowie einen Fahrtkostenzuschuss von (14 km x 0,30 €/km x 15 Arbeitstage/Monat) 63,00 €.
    Vom Arbeitgeber werden im Rahmen der Vermögensbildung an die Bausparkasse 39,00 € pro Monat abgeführt.
    Bei der Gehaltsabrechnung sind folgende Angaben zu berücksichtigen:
    2.100,00 €
    19,00 € KV 269,33*9%=24,24 €
    63,00 € Soli 269,33*5,5%=14,81 €
    2.182,00 € 2182*7,9% KV-Anteil = 172,38
    24,24 € 269,33 € 2182*0,975 % PV Anteil = 21,27
    14,81 € 9,00% 2182*9,95% RV Anteil= 217,11 €
    172,38 € 5,50% 2182*1,4% AV Anteil = 30,55
    21,27 € 14,90% (Aufteilung siehe S.83)
    217,11 € 1,95%
    30,55 € 19,90%
    1.432,31 € 2,80%
    39,00 €
    1.393,31 €


    Kannst Du mir vielleicht noch bei dieser Aufgabe helfen???


    gegen Barzahlung am 20.06. für netto 6.000,00
    ´+ 19% 1.140,00 7.140,00
    [Buchwert 8.400,- ]
    [Bisherige jährliche Abschreibung: 7.800,-]
  • Bil02

    • scarlett26135
    • 5. Oktober 2011 um 16:33

    Eine Arbeitnehmerin erhält ein monatliches Gehalt von 2100 € einen Zuschuss zu den VWL von 19,00 € monatlich sowie einen Fahrtkostenzuschuss von 63,00€/Monat (14 km x 0
    30€/km x 15 Arbeitstage /Monat) Vom AG werden im Rahmen der VWL an die BSK 39,00 Euro abgeführt.

    Bei der Gehaltsabrechnung sind folgende Angaben zu berücksichigen:d)

    Lohnsteuer 269,33
    Kirchensteuer 9,00 %
    Soli 5,50 %
    KV 14,90 %
    PV 1,95 %
    RV 19,9 %
    AV 2,80 %

    Berechnen Sie folgende Werte unter angabe des Rechenweges

    a) das steuerliche Bruttogehalt
    b) die Kirchensteuer
    c) den Soli
    d) die Arbeitnehmerbeiträge zur gesetzlchen Sozialversicherung
    e) das Nettogehalt
    f) den Auszahlungsbetrag


    Hat zufällig jemand diese Aufgabe schob gelöst??? Ich kann die gar nicht.


    Mein Ansatz war jetzt folgender:

    2100,00
    19,00 VWL +
    63,00 Fahrtkosten+

    2182,00 Brutto gesamt
    414,90 abzüge -
    39,00 VWL -

    Gesamt netto 1728 € Euro aber wie reche ich jetzt den AN anteil aus???

  • BIL01 Aufgabe 2

    • scarlett26135
    • 5. Oktober 2011 um 16:25

    Habe es lösen können. Danke Doerte.

  • BIL01 Aufgabe 2

    • scarlett26135
    • 4. Oktober 2011 um 16:12

    Hallo,

    folgende Frage:

    Eine Inhaberin einer Drogerie ist im Handelsregister eingetragen. In den Abrechnungsperioden erzielte sie folgende Umsatzerlöse und Jahresabschlüsse:

    Umsatz Jahr 01 500.000 € Gewinn 40.000 €
    Umsatz Jahr 02 400.000 € Gewinn 50.000 €

    wird die Buchführung nun nach Handels oder steuerrecht gemacht???

    Ich habe nun viel gelesen aber irgedwie verstehe ich das nicht. Sie übersteigt doch nicht die Summe von 50.000 € also ist doch keine Buchführungspflicht oder???
    Oder gilt das Gesetzt nach HGB 1 Istkaufmann?

  • Einsendeaufgabe BIL01 Aufgabe 2

    • scarlett26135
    • 4. Oktober 2011 um 16:11

    Hallo,

    folgende Frage:

    Eine Inhaberin einer Drogerie ist im Handelsregister eingetragen. In den Abrechnungsperioden erzielte sie folgende Umsatzerlöse und Jahresabschlüsse:

    Umsatz Jahr 01 500.000 € Gewinn 40.000 €
    Umsatz Jahr 02 400.000 € Gewinn 50.000 €

    wird die Buchführung nun nach Handels oder steuerrecht gemacht???

    Ich habe nun viel gelesen aber irgedwie verstehe ich das nicht. Sie übersteigt doch nicht die Summe von 50.000 € also ist doch keine Buchführungspflicht oder???
    Oder gilt das Gesetzt nach HGB 1 Istkaufmann?

  • BUF02 -xx6-K31, HAF

    • scarlett26135
    • 27. Juli 2011 um 14:32

    Hallo zusammen ich sitze vor der Aufgabe 8 und komme überhaupt nicht weiter. Habe Probleme mit den T.-Konten.. Kann mir vielleicht jemand helfen???


    :dankedankedanke:

  • BUF01 Buchführung

    • scarlett26135
    • 27. Mai 2011 um 12:11

    Hallo zusammen, ich habe ein Problem mit meinen T-Konten. Laut meines Buches und einiger Durchsicht stimmt meine SBK, GUV aber irgendwie hat sich ein Fehler bei meinen T-Konten eingeschlichen und ich finde die nicht. Zum Beispiel Kasse. Hm Kann mit jemand weiterhelfen?? Vielleicht habe ich auch die Soll und Habensummen vertauscht und ein riesen großes Brett vor den Kopf.

  1. admin Lv. 1 60 XP
  2. Jens Lv. 1 2 XP
Vollständige Bestenliste
  1. Dealfuchs.info
  2. Impressum
    1. Datenschutzerklärung
    2. Verhaltenskodex
      1. Learn to Post
  3. Mediadaten
  4. Study-Talk.de - Rabatte nicht nur für Studenten
  5. Kontakt
Community-Software: WoltLab Suite™