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Beiträge von sunnybuddy

  • Vwl02 Sgd

    • sunnybuddy
    • 25. November 2010 um 21:08

    Hey Katika,

    schau mal hier ist es ganz gut beschrieben:
    Die Europäische Zentralbank (kurz: EZB) ist seit dem 1. Januar 1999 für die Geldpolitik in der Europäischen Währungsunion zuständig, die von zwei Beschlussorganen geführt wird - dem EZB-Rat und dem Direktorium der EZB. Der EZB-Rat bestimmt die Richtlinien der Geldpolitik, das Direktorium setzt diese um.

    Ich kann mich nicht mehr genau erinnern wo im Arbeitsheft das beschrieben war, aber ich meine es war sehr gut erklärt....lies Dir nochmal die ersten Absätze durch da ist es sehr gut beschrieben.

    Hoffe das hilft Dir weiter.
    LG Sunny

  • Anlagespiegel

    • sunnybuddy
    • 24. November 2010 um 20:54

    Check mal Deine PN


    Zitat von Mia2000

    Hallo Sunny,

    ich kann Dir den Anlagespiegel schicken, wenn Du mir deine E-Mail-Adresse gibst.
    Ja ich brauche noch Hilfe bei 2b) Wie beurteilen Sie die Aussage, dass "der Bilanzgewinn das im Geschäftsjahr erwirtschaftete Ergebnis zeigt"?

    Wäre Dir da für ein Lösungshinweis sehr dankbar.

    Viele Grüße
    Mia

  • Anlagespiegel

    • sunnybuddy
    • 23. November 2010 um 23:03

    Hallo Mia,
    ich komme mit der Aufgabe auch überhaupt nicht zurecht.
    Kannst Du mir da irgendwie weiterhelfen?
    Wäre Dir wirklich sehr sehr dankbar....den Rest der ESA hab ich falls Du noch Hilfe brauchst...sehr gern!

    LGSunny

  • Bil05

    • sunnybuddy
    • 11. Februar 2010 um 14:31
    Zitat von Asphaltpanther

    Hallo Sabine,

    wärst du vielleicht so nett und würdest mir bei diesem Lernheft helfen? Zum Teil habe ich die Aufgaben schon fertig, aber ich bin mir total unsicher und Aufgabe 1 und 4b bekomme ich gar nicht hin.

    asphaltpanther@gmx.de

    Wäre super wenn du mir helfen könntest.

    LG
    Sandra

    Hi Sandra,

    auf welches Ergebnis kommst Du denn? oder besser wo hakt es denn?
    Du musst folgenden Rechenweg folgen: (rechne mit den Nettowerten)
    Maschinenpreis 2000000
    -2% Sk 40000
    = Bareinkaufspreis 1960000
    + Frachtkosten 30000
    + Fundament 50000
    + Montage/Lohnkosten 6000
    + Lärmschutz 25000
    = Anschaffungspreis 2071000

    Die Tabelle zur Aufgabe 4 /2 musst Du darauf achten das Du das Niederstwertprinzip und Höchstwertprinzip.
    Aber hier die Ergebnisse, check im Lernheft nochmal die Erklärungen dazu mit den Ergebnissen ist es sehr leicht zu verstehen:
    Tageswert am Blianzstichtag zulässiger Bilanzansatz
    a) / b) a) / b )
    Durchschnitt: 0,40 / 0,50 0,38 / 0,38
    Lifo: 0,40 / 0,50 0,40 / 0,40
    Fifo: 0,40 / 0,50 0,40 / 0,45
    Hifo: 0,40 / 0,50 0,30 / 0,30
    Lofo: 0,40 / 0,50 0,40 / 0,45

    Hoffe die Tabellen sind so zu lesen...
    Sonst sag bescheid wenn Du noch Hilfe brauchst.

    LG und viel Spaß noch dabei :)

  • Krü3

    • sunnybuddy
    • 26. Januar 2010 um 09:38

    Hi, wie weit bist Du mit der ESA?
    Bin fast fertig. Sag bescheid wenn Du noch was abgelichen möchtest!

    Gruß

  • Kre2ü

    • sunnybuddy
    • 4. Januar 2010 um 16:52

    Hi Sony,

    ja ich weiß das war echt ne fiese Aufgabe...aber schlußendlich gings dann doch.
    Die Ergebnisse von Simone sind klasse... wenn Du Dich etwas dahinter klemmst kommst Du ganz leicht dahinter.
    Was ich machen kann, ich stell Dir mal meine Tabelle rein....sie wurde mit voller Punktzahl bewertet.
    Aber nen guten Tip! Runde! Nicht so wie ich es gemacht hab...das wird sonst echt anstrengend. So als Hilfestellung.

    Alle Angaben stehen in der Aufgabenstellung und Du musst wirklich Satz für Satz durchgehen und die Daten übernehmen.

    Grüße Sabine

    Dateien

    KRE2ÜTabE2.jpg 538,81 kB – 0 Downloads
  • Einsendeaufgaben zu REK2

    • sunnybuddy
    • 3. Januar 2010 um 11:22

    Du hast mir schon mit Deinen anderen Beiträgen in Sachen VWL BWL und Rechtskunde geholfen....

    Danke auch an Simone...auch immer ne klasse Hilfe :)

  • Vwl02 Sgd

    • sunnybuddy
    • 3. Januar 2010 um 06:13

    Hey Tina,

    ich poste Dir mal meine Antworten... ich hatte hier volle Punktzahl.
    Lass mich wissen wenn Du noch weitere Hilfe benötigst....Stöber noch ein wenig im Forum hier steht schon recht viel über die VWL Arbeiten drinn.
    Viel Spaß noch und nicht aufgeben!!!...manchmal braucht man nur nen Denkanstoß. Und mein Tip: nie 1:1 übernehmen!!!!!! Finde Deine eigenen Forumlierungen - dann verstehst Du auch die Fragestellung
    :)

    Die Europäische Zentralbank beschließt eine Erhöhung der Leitzinsen und setzt den Zinssatz für Wertpapierpensionsgeschäfte um 0,3% nach oben.

    a)Welches Gremium kann diese Entscheidung treffen?
    b)Durche welche Regelungen wird die Unabhängigkeit der EZB gewährleistet? (Geben Sie bitte eine ausführliche Antwort.)
    c)In welcher Situation wird die Zentralbank diese Maßnahme ergreifen und welche Wirkungen erwartet sie? Bitte stellen Sie den Wirkungszusammenhang zwischen Ziel und Maßnahme ausführlich dar.
    d)Geben Sie an welchem Ziel eine Erhöhung bzw. eine Senkung der Leitzinsen durch die EZB jeweils dient. Begründen Sie, warum eine Erhöhung des Leitzinses sicherer zum Erfolg führt als eine Senkung.

    Zu
    a)Das Direktorium! Es führt die Geldpolitik nach den Leitlinien und Entscheidungen des EZB Rates aus. Dazu erteilt es den nationalen Zentralbanken die erforderlichen Weisungen, die sie dann in den Mitgliedsländern technisch umsetzen.
    b)Sie ist durch gesetzliche Regelungen gewährleistet. Dazu gehört:
    -Weisungsunabhängigkeit
    Das ESZB ist institutionell unabhängig und unabhängig von Weisungen. Das heißt, dass bei Wahrnehmung ihrer Aufgaben weder die EZB noch eine nationale Zentralbank noch ein Mitglied ihrer Beschlussorgange Weisungen von nationalen oder gemeinschaftlichen europäischen Instanzen einholen oder entgegennehmen darf.
    -Rechenschaftspflichtung
    Die EZB ist rechenschaftspflichtig und zur Vorlage eines Jahresberichtes beim Europäischen Parlament, dem Ministerrat und der Kommission sowie den Staats- und Reierungsschefs verpflichtet
    -Finanzielle Unabhängigkeit
    Die EZB darf keine Überziehungs- oder anderen Kredite an Organe oder Einrichtungen der Gemeinschaft, an Zentralregierungen, regionale oder lokale Gebietskörperschaften oder andere öffentliche Stellen vergeben.


    -Personelle Unabhängigkeit
    Ein Mitglied des EZB-Rates kann nur unter besonderen Umständen seines Amtes enthoben werden, z.B. wenn er „die Voraussetzungen zur Ausübung seines Amtes nicht mehr erfüllt oder schwere Verfehlungen begangen hat“. Die Mitglieder des EZB-Direktoriums erfüllen ihre Pflicht hauptamtlich. Ohne ausdrückliche Ausnahmegenehmigungen darf kein Mitglied entgeltlich oder ehrenamtlich einer anderen Beschäftigung nachgehen. Damit werden Interessenkonflikte vermieden.
    -Funktionelle Unabhängigkeit
    Oberstes Ziel ist die Geldwertstabilität. Auf sie ist die EZB und sind die nationalen Zentralbanken verpflichtet. Erst in zweiter Linie ist das ESZB dazu aufgefordert die allgemeine Wirtschaftspolitik in der Gemeinschaft zu unterstützen, und auch nur dann, wenn dadurch kein Konflikt zur Geldwertstabilität entsteht.

    Dieser letzte Aspekt besagt, dass die Zentralbank über die nötigen finanziellen Mittel verfügen soll, um ihren Aufgaben uneingeschränkt nachkommen zu können. Die finanzielle Unabhängigkeit besteht darin, dass die EZB einen eigenen Haushalt hat und selbst über den Einsatz ihrer Mittel, mit denen sie von Mitgliedsländern ausgestattet wird, entscheiden kann.
    Der EG-Vertrag gewährt dem Eurosystem einen im internationalen Vergleich sehr hohen Grad an formaler Unabhängigkeit. Dies gilt sowohl für die EZB als auch für die nationalen Zentralbanken. Das Eurosystem hat daher nahezu optimale formalgesetzliche Voraussetzung für den Aufbau stabilitätspolitischer Glaubwürdigkeit. Aufgrund des langjährigen Vorbereitungs- und Konvergenzprozesses im Vorfeld der Währungsunion sollte auch davon ausgegangen werden, dass sich die politischen Entscheidungsträger mit dem Konzept der Notenbankunabhängigkeit und der Übertragung der Geldpolitik auf die europäische Ebene weitgehend identifizieren.

    c)Oberstes Ziel ist Geldwertstabilität. Bei hohem Wirtschaftswachstum wendet die EZB
    inflationsdämpfende Maßnahmen an, u.a die Erhöhung des Leitzins. Dies verteuert
    die Refinanzierungsmöglichkeit der Geschäftsbanken und diese müssen
    daher ihre Kredite an Ihre Kunden ( Unternehmungen und Privatkunden) mit höheren Zinsen anbieten. Dadurch sollen die Kosten für Unternehmungen gesteigert und Investitionen weniger rentabel gemacht werden. Für private Haushalte bedeutet das auch eine Dämpfung der Nachfrage, da Kredite teuer sind – es erfolgt Konsumverzicht. Rückläufige Nachfrage bewirkt bei gleichem Angebot Preisrückgang. Das Ziel das Preisniveau zu stabilisieren soll damit erfüllt werden.

    Weitere Gründe für eine Leitzinserhöhung können sein:

    • Deutliche Überschreitung des EZB Zielkorridors (knapp unter 2 Prozentpunkte) für Inflation
    • Bei bestehender Gefahr der wirtschaftlichen Überhitzung
    • Zu starkes Geldmengenwachstum (nicht Inflation), da langfristiger Zusammenhang zwischen Geldmengenwachstum und Inflation
    • Wechselkurspolitik (die Nachfrage nach Staatsanleihen soll steigen)


    d)

    • Die Anhebung eines Leitzinses steht für eine restriktivere Geldpolitik, um die Inflation niedrig zu halten.
    • Die Senkung eines Leitzinses bedeutet im Gegenzug eine expansivere Geldpolitik, um Kredite billiger zu machen.


    Das oberste Ziel ist immer die Stabilität des Geldwertes. Um das Preisniveau stabil zu halten bedient sich die EZB des Instruments der Zinspolitik, das heißt der Erhöhung oder Senkung des Leitzins. Eine Zinsänderung überträgt sich über verschiedene Wege auf die Wirtschaft. Da dies sehr langsam geschieht, schlägt sich eine Leitzinsänderung erst mit einer Verzögerung von etwa einem Jahr auf Wachstum und Inflation nieder
    Die Erhöhung der Leitzinsen soll dabei u.a einer Inflation entgegen wirken. Eine Senkung soll eine Deflation bekämpfen.
    Dabei verfolgt die Erhöhung das Ziel die Nachfrage zu drosseln. Wenn mehr Geld für Zinsen aufgewendet werden muss, dann steht weniger Geld zur Verfügung um die Nachfrage zu befriedigen.Also geht die Nachfrage zurück.Finanzierung von Investitionsgütern teuerer. Zudem gewinnen Anleihen bei einer Leitzinserhöhung für Anleger durch eine höhere Verzinsung an Attraktivität im Vergleich zu Aktien. Die Aktienkurse sinken oder steigen langsamer. Dadurch sinkt das Vermögen der Aktienbesitzer, die deswegen ihren Konsum einschränken. Auch Unternehmen erhalten bei niedrigerem Börsenkurs schwerer Kredite. Da eine Zinserhöhung oft mit einer Aufwertung des Euro einhergeht, wirkt die Geldpolitik auch über den Wechselkurs: Europäische Waren werden im Ausland teurer und Importe billiger; der Druck auf die Preise wird gebremst. Zudem wird die Nachfrage nach Arbeitskräften schwächer, weil sich die Absatzchancen von Unternehmen durch den schwächeren Konsum verschlechtern. Auch dies dämpft die Lohnforderungen und bremst damit den Preisauftrieb.
    Wird weniger Geld für Zinsen aufgewendet und steht dem Unternehmen oder privaten Haushalten zur Verfügung heißt dies aber nicht zwangsläufig, dass dieses Geld für mehr Investitionen oder höheren Konsum verwendet wird. Die Nachfrage wird demnach nicht automatisch erhöht und somit die Preisniveausenkung gemindert bzw. gestoppt.
    Zudem ist eine Zinssenkung nur so lang möglich bis sie nahezu null ist. Anders als bei einer Zinserhöhung, die theoretisch beliebig weit nach oben getrieben werden könnte. Daraus folgt, dass der Erfolg einer Erhöhung sicherer ist als der einer Zinssenkung. Sie sollen die Konjunktur anregen und stellen dafür Liqidität zur Verfügung. Ob diese aber auch in Anspruch genommen wird, hängt noch von der Kreditnahmebereitschaft der Konsumenten und Investoren ab, die bei ungünstigen Zukunftserwartungen kaum vorhanden sein dürften.

  • Einsendeaufgaben zu REK2

    • sunnybuddy
    • 2. Januar 2010 um 12:33

    Hey Simone, hey Flip!

    Nur mal so! Ohne Euch ist man in diesem Formum manchmal ganz schön aufgeschmissen! :klatschen::star:
    Tausend Dank für Eure Hilfestellungen... Ihr habt mir schon ganz oft geholfen ... ohne es zu wissen ;)

    Danke nochmal!!

    :man:

  • Aufgabe Jahresabschlussbilanz

    • sunnybuddy
    • 28. Dezember 2009 um 16:32

    Hallo Zusammen, hallo Markus,

    Ich habe die Aufgabe zwar soweit auch fertig und komme auf eine Bilanzsumme von 465 TEUR. Jedoch sind in der Aufgabenstellung 30TEUR "andere aktivierte Eigenleistungen" angegeben. Hier leuchtet mir nicht ganz ein was damit passiert.
    Kannst Du mir vielleicht kurz erklären wie diese zu behandeln sind.

    Herzlichen Dank!!!

    Grüße Sabine

  • BIL05 - Aufgabe 3 und 4.1 und 4.2 :-(((

    • sunnybuddy
    • 4. Dezember 2009 um 12:05

    Hi Simone,

    ja und wie Du mir geholfen hast!!!!
    Ich hatte einen blöden Fehler .... ich habe bei der Berechnung der einwandfreien Forderungen statt der 50000 Euro direkt die 15000 Euro angegeben... daher die Differnenz.

    Tausend Dank... jetzt kann ich das Ding endlich abschicken.
    Ich hoffe ich kann Dir bei Gelegenheit auch helfen!

    LG
    Sabine

  • BIL05 - Aufgabe 3 und 4.1 und 4.2 :-(((

    • sunnybuddy
    • 4. Dezember 2009 um 10:41

    Hallo Zusammen,

    kann mir bitte jemand bei der Aufgabe 7 der BIL05 helfen und mir sagen ob mein Ergebnis richtig ist.
    simone: ich hab meine Rechnung nochmals geändert...hoffe das ich nun der Lösung etwas näher bin.


    Aufgabe 7
    Das Forderungsvolumen einer AG beläuft sich am Bilanzstichtag laut Inventur auf nominell 17.850.000,00 Euro (incl.19% MwSt.). Darunter befinden sich zwei Einzelposten im Gesamtwert von 50.000,00 Euro, bei denen im neuen Jahr bei vorsichtiger Schätzung mit einem wahrscheinlichen Forderungsausfall von 30% gerechnet werden muss. Nach Einstellung des Insolvenzverfahrens ist die Forderung gegenüber dem Kunden in Höhe von 20.000,00 Euro uneinbringlich. Das in den übrigen Forderungen enthaltene allgemeine Kreditrisiko wird auf 1% der als einwandfei betrachteten Forderungen geschätzt.

    Mit welchem Wert muss die AG ihre Forderungen in der externen Bilanz ausweisen?
    (Hinweis: Das Berechnungsschema ist vollständig anzugeben und die Zahlenwerte sind exakt anzugeben. Umsatzsteuerkorrekturen sind vorzunehmen!)

    Mein Ergebnis:
    Werberichtigung insgesamt: 162.310,92 Euro
    Wertansatz der Forderungen in der exterenen Bilanz: 17.667.689,08 Euro

    Wäre um jede Antwort wirklich sehr dankbar!
    Danke Danke Danke....
    LG Sabine

  • Bil05

    • sunnybuddy
    • 3. Dezember 2009 um 08:48
    Zitat von Mia2000

    Hallo,
    brauche Hilfe bei Aufgabe 6b. Was wollen die genau wissen?
    Bei dieser Aufgabe stehe ich mir bestimmt wieder selber im Weg, weil ich wieder zu kompliziert denke.
    Für eine schnelle Antwort wäre ich dankbar.

    Viele Grüße
    Mia2000

    Hi Mia,
    ich habs so beantwortet... aber ich habe meine Aufgabe noch nicht eingeschickt, kann Dir also nicht genau sagen wie richtig es ist :)
    ... schreib es vielleicht ein wenig um wen Du es verwenden magst :cool:

    Zwar beschreibt die Leistungsbedingte Abschreibung die Inanspruchnahme oder Leistung des Anlageguts und entspricht somit der Entwertung des technischen Verschleiß oder der substanzabnahmebedingten Wertminderung, da jedoch bei den meisten Betriebmittel neben dem Gebrauchsverschleiß auch der Zeitverschleiß (z.B technischer Fortschritt) wirksam ist, ist diese Art der Abschreibung nicht von Vorteil. Die Leistungsabschreibung basiert auf der Annahme das periodenbezogende Abschreibungen und der Verschleiß proportional verläuft und das ist gerade bei Fahrzeugen nicht der Fall. Neufahrzeuge verlieren speziell in den ersten Jahren nach Zulassung einen großten Teil des Werts.

  • Bil05

    • sunnybuddy
    • 3. Dezember 2009 um 07:39

    Hi Dörte,
    sag mal kannst Du mal auf meine Aufgabe 5 schauen... das Ding mit dem Rettungsfahrzeug. :)
    Irgendwie bin ich mir nicht sicher, denn alles was ich bisher gesehen habe, ist das alle im ersten Jahr nur 4000 Euro abgeschrieben haben. Aber ich muss doch von August bis Dezember ausgehen oder lasse ich den August weg? Ich habe ihn mit eingerechnet, ist das falsch??
    Und der Restwert bleibt stehen, richtig??


    Jahr Buchwert (€) Abschreibungsbetrag (€) Restbuchwert (€)
    1 72000 5000 67000
    2 67000 12000 55000
    3 55000 12000 43000
    4 43000 12000 31000
    5 31000 12000 19000
    6 19000 12000 7000


    Zu b) gehe ich bei den Werten im Koordinatensystem von den Buchwerten aus?...heißt ich starte mit 72000 und der letzte Wert ist 19000 (oder 18000)Euro?


    Danke fürs drüber schauen!
    Merciiiii
    Gruss
    Sabine

  • BIL05 - Aufgabe 3 und 4.1 und 4.2 :-(((

    • sunnybuddy
    • 24. November 2009 um 15:30
    Zitat von monemaus2002

    Schau mal ob dir das hilft:

    1a)
    Wertansatz: 200.000 € .
    Wenn der Wert, der Vermögensgegenstände, niedriger ist als die Anschaffungs-oder
    Herstellungskosten, so ist der niedrigere Wert anzugeben. § 253 HGB
    Es sind die höchsten Anschaffungskosten anzusetzen.
    1b)
    Wertansatz: 150.000 € .
    Bei einer voraussichtlich dauernden Wertminderung, müssen Gegenstände des Anlagevermögens
    bei mehreren Wertansätzen stets zum niedrigeren Wert angesetzt werden. § 253 HGB .
    2.
    Lt. § 253 Abs. 5 HGB ist der niedrigere Wertansatz eines entgeltlich erworbenen Geschäfts-oder
    Firmenwertes beizubehalten.
    Im Fall der Aufhebung des Bauverbots kann aber eine Zuschreibung in Höhe der stillen Reserve
    vorgenommen werden, höchstens aber bis zu den (fortgeführten) Anschaffungs-oder
    Herstellungskosten.
    Bei Kapitalgesellschaften muss in der Handels-und Steuerbilanz immer eine Zuschreibung
    vorgenommen werden. .
    § 280 HGB i.V.m. § 6 EStG
    Ab 2010 gilt das Wertaufholungsgebot nach § 280 HGB für alle Kaufleute
    (Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz BilMoG)

    LG
    Simone

    Alles anzeigen

    Hi Simone,

    vielen lieben Dank! Und ich hab mir den Kopf zerbrochen was die von mir wollen und hatte die Antwort direkt vor Augen. Naja, manchmal sieht man den Wald vor lauter Bäumen nicht!
    Lieben Lieben Dank!!!
    LG Sabine

  • BIL05 - Aufgabe 3 und 4.1 und 4.2 :-(((

    • sunnybuddy
    • 24. November 2009 um 11:40

    Hi Simone, sag mal kannst Du mir nen Denkanstoß zu Aufgabe 3 geben?

    Das wäre toll!
    Dankeschön!
    LG Sabine

  • Bil05

    • sunnybuddy
    • 24. November 2009 um 11:08

    Hi JuVi!
    Herzlichen Dank!
    LG

  • Bil05

    • sunnybuddy
    • 24. November 2009 um 10:08
    Zitat von sunnybuddy

    Hallo Zusammen,
    ich bin gerade an BIL 05xx7 1007 A20
    Kann mir jemand nur mal sagen wie hoch der Anschaffungspreis ist zum vergleichen.
    Ich habe 2.071.000,00 Euro.
    Ist das richtig?

    Danke für die Hilfe!
    LG Sabine


    Sorry ich meinte natürlich bei Aufgabe 1 :)

  • Bil05

    • sunnybuddy
    • 24. November 2009 um 10:07

    Hallo Zusammen,
    ich bin gerade an BIL 05xx7 1007 A20
    Kann mir jemand nur mal sagen wie hoch der Anschaffungspreis ist zum vergleichen.
    Ich habe 2.071.000,00 Euro.
    Ist das richtig?

    Danke für die Hilfe!
    LG Sabine

  • Rek01

    • sunnybuddy
    • 20. November 2009 um 13:06

    Brauchst noch Hilfe... oder hast jetzt alles was Du brauchst.
    Grüße?

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